Dies ist der Kopfteil der 1. Bundesrechenamtsverordnung, mit der das Bundesrechenamtsgesetz im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung durchgeführt wird.
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen erging auf Grund des § 3 Abs. 1 Z 6 und der §§ 4 und 5 des Bundesrechenamtsgesetzes, BGBl. Nr. 123/1978, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung und hinsichtlich der §§ 4 und 5 auch mit dem Rechnungshof.
Das Bundesrechenamt, das Bundesministerium für Finanzen und den Bereich der Landesverteidigung.
RIS Dokument Kurztitel
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.