§ 2 regelt Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung.
Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft.
Alle vom vorübergehend aufgehobenen Fahrverbot betroffenen Verkehrsteilnehmer.
RIS Dokument Kurztitel
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.