§ 4 hebt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung eine frühere Verordnung des Bundesministers für Finanzen auf.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 15. Dezember 1987, BGBl. Nr. 35/1988, außer Kraft.
Das Bundesrechenamt und das Bundesministerium für Finanzen.
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