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1. COVID-19 Fahrverbots-Aufhebung Verordnung – § 1 Aufhebung der Fahrverbote

Kurz gesagt

§ 1 hebt die Wochenend- und Feiertagsfahrverbote der StVO vorübergehend auf.

Was es regelt

Die Fahrverbote gemäß § 42 Abs. 1 und 2 StVO 1960 werden vorübergehend aufgehoben.

Wen es betrifft

Den Güterverkehr, der sonst dem Wochenend- und Feiertagsfahrverbot unterliegt.

Kernpunkte

Gesetzestext

RIS Dokument Kurztitel1. COVID-19 Fahrverbots-Aufhebung Verordnung KundmachungsorganBGBl. II Nr. 176/2020Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 176 aus 2020, TypVrömisch fünf §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 1Paragraph eins Inkrafttretensdatum24.04.2020 Außerkrafttretensdatum17.05.2020 Index90/01 Straßenverkehrsrecht Text§ 1.Paragraph eins, Die Fahrverbote gemäß § 42 Abs. 1 und 2 StVO 1960 werden vorübergehend aufgehoben. Die Fahrverbote gemäß Paragraph 42, Absatz eins und 2 StVO 1960 werden vorübergehend aufgehoben. Zuletzt aktualisiert am24.04.2020 Gesetzesnummer20011139 DokumentnummerNOR40222883

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.