Dies ist der Kopfteil des 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes, eines Bundesgesetzes betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz.
Das Dokument nennt Titel, Abkürzung und Kundmachung. Das Gesetz wurde in Artikel 21 des 2. COVID-19-Gesetzes, BGBl. I Nr. 16/2020, kundgemacht. Kurztitel und Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 5.4.2020 neu vergeben (vgl. BGBl. I Nr. 24/2020).
Gerichte, Verfahrensparteien und Rechtsuchende während der COVID-19-Pandemie.
RIS Dokument Kurztitel
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.