§ 2 hemmt Fristen für die Anrufung der Gerichte während der ersten COVID-19-Phase.
Die Zeit vom Inkrafttreten des Gesetzes bis zum Ablauf des 30. April 2020 wird in die Zeit, in der bei einem Gericht eine Klage oder ein Antrag zu erheben oder eine Erklärung abzugeben ist, nicht eingerechnet.
Alle Parteien, die innerhalb einer Frist eine Klage, einen Antrag oder eine Erklärung bei Gericht einbringen müssen.
RIS Dokument Kurztitel
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.