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1. COVID-19-JuBG – § 7 Unterhaltsvorschüsse (bis 31. Oktober 2020)

Kurz gesagt

Diese Fassung des § 7 verlängert die erleichterte Gewährung von Titelvorschüssen bis zum 31. Oktober 2020.

Was es regelt

In der Zeit vom Inkrafttreten bis zum Ablauf des 31. Oktober 2020 sind Titelvorschüsse nach § 3 UVG auch ohne Exekutionsantrag des Kindes zu gewähren; sie sind abweichend von § 8 UVG längstens für ein halbes Jahr zu gewähren. Die Frist wurde später bis zum 31. Dezember 2020 verlängert (vgl. § 1 BGBl. II Nr. 459/2020).

Wen es betrifft

Unterhaltsberechtigte Kinder und die zuständigen Gerichte.

Kernpunkte

Gesetzestext

RIS Dokument Kurztitel

  1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz KundmachungsorganBGBl. I Nr. 16/2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2020Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2020, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 2020, TypBG §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 7Paragraph 7 Inkrafttretensdatum03.07.2020 Außerkrafttretensdatum23.12.2020 Abkürzung
  2. COVID-19-JuBG Index22/04 Sonstiges Zivilprozess, Außerstreitiges Verfahren BeachteDie Frist wird bis zum Ablauf des
  3. Dezember 2020 verlängert (vgl. § 1, BGBl. II Nr. 459/2020).Die Frist wird bis zum Ablauf des
  4. Dezember 2020 verlängert vergleiche Paragraph eins,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 459 aus 2020,). TextUnterhaltsvorschüsse§ 7.Paragraph 7, In der Zeit vom Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes bis zum Ablauf des
  5. Oktober 2020 sind Titelvorschüsse nach § 3 UVG auch dann zu gewähren, wenn das Kind keinen entsprechenden Exekutionsantrag bei Gericht einbringt. Solche Vorschüsse sind abweichend von § 8 UVG längstens für ein halbes Jahr zu gewähren. In der Zeit vom Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes bis zum Ablauf des
  6. Oktober 2020 sind Titelvorschüsse nach Paragraph 3, UVG auch dann zu gewähren, wenn das Kind keinen entsprechenden Exekutionsantrag bei Gericht einbringt. Solche Vorschüsse sind abweichend von Paragraph 8, UVG längstens für ein halbes Jahr zu gewähren. Zuletzt aktualisiert am05.01.2021 Gesetzesnummer20011087 DokumentnummerNOR40224106

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.