§ 2 regelt Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung.
Die Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und mit 24. Oktober 2021 außer Kraft.
Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten.
RIS Dokument Kurztitel
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.