Diese Fassung des § 2 regelt Inkrafttreten und ein Außerkrafttreten mit Ablauf des 11. September 2020.
Die Verordnung tritt mit 7. September 2020 in Kraft und mit Ablauf des Schuljahres 2020/21 außer Kraft.
Zentrallehranstalten im Schuljahr 2020/21.
RIS Dokument Kurztitel
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.