Dies ist der Kopfteil der 1. Durchführungsverordnung zum Ersten Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetz, die 4% Bundesschuldverschreibungen 1955 betrifft.
Die Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 1. Juni 1955 betrifft die Ausgabe von 4% Bundesschuldverschreibungen 1955 zur Durchführung des Ersten Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetzes.
Entschädigungsberechtigte nach dem Ersten Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetz sowie Inhaber der Bundesschuldverschreibungen.
RIS Dokument Kurztitel
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.