Dies ist der Kopfteil der 1. Durchführungsverordnung zum Fernmeldegesetz 1993, die die Fernmeldebehörden im Bereich des Rundfunks betrifft.
Die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr regelt die Durchführung des Fernmeldegesetzes 1993 betreffend die Fernmeldebehörden im Bereich des Rundfunks.
Die Fernmeldebehörden im Bereich des Rundfunks.
RIS Dokument Kurztitel
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.