§ 2 richtet an der Hochschule für angewandte Kunst in Wien bestimmte Studienrichtungen ein.
An der Hochschule für angewandte Kunst in Wien werden Studienrichtungen an den Abteilungen Plastische Gestaltung und Design, Visuelle Kommunikation und Bildende Kunst eingerichtet.
Studierende und die Hochschule für angewandte Kunst in Wien.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.