§ 1 richtet an der Akademie der bildenden Künste in Wien bestimmte Studienrichtungen ein.
An der Akademie der bildenden Künste in Wien werden die Studienrichtungen Malerei und Graphik, Bildhauerei, Medailleurkunst und Kleinplastik, Restaurierung und Konservierung sowie Bühnengestaltung eingerichtet.
Studierende und die Akademie der bildenden Künste in Wien.
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