Dies ist der Kopfteil der 1. Durchführungsverordnung zum Kunsthochschul-Studiengesetz über die Einrichtung von Studienrichtungen und Kurzstudien.
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 4. November 1983 betrifft die Einrichtung von Studienrichtungen und Kurzstudien an den Hochschulen künstlerischer Richtung.
Hochschulen künstlerischer Richtung und deren Studierende.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.