§ 3 richtet an der Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz bestimmte Studienrichtungen ein.
An der Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz werden Studienrichtungen an den Abteilungen Allgemeine Kunstlehre und Kunsterziehung, Umweltgestaltung sowie Angewandte Graphik und Kunsthandwerk eingerichtet.
Studierende und die Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz.
RIS Dokument Kurztitel
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.