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1. DV Kunsthochschul-Studiengesetz – § 7 Kurzstudien Hochschule für Musik Wien

Kurz gesagt

§ 7 richtet an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien bestimmte Kurzstudien ein.

Was es regelt

An der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien werden Kurzstudien an den Abteilungen Musikpädagogik, Kirchenmusik sowie Sologesang und musikdramatische Darstellung eingerichtet.

Wen es betrifft

Studierende und die Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien.

Kernpunkte

Gesetzestext

RIS Dokument Kurztitel

  1. Durchführungsverordnung zum Kunsthochschul-Studiengesetz KundmachungsorganBGBl. Nr. 557/1983 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 131/1998Bundesgesetzblatt Nr. 557 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 131 aus 1998, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 7Paragraph 7 Inkrafttretensdatum26.11.1983 Außerkrafttretensdatum30.09.2003 BeachteTritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität, spätestens jedoch mit Ablauf des
  2. September 2003, außer Kraft (vgl. § 75a Abs. 2, BGBl. I Nr. 131/1998 und § 75 Abs. 3 außer Kraft vergleiche Paragraph 75 a, Absatz 2,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 131 aus 1998, und Paragraph 75, Absatz 3, idF BGBl. I Nr. 53/2002).in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2002,). TextEinrichtung von Kurzstudien §
  3. An der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien werden folgende Kurzstudien eingerichtet: Paragraph 7, An der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien werden folgende Kurzstudien eingerichtet: 1.Ziffer eins An der Abteilung Musikpädagogik das Kurzstudium Musiktherapie. 2.Ziffer 2 An der Abteilung Kirchenmusik die Kurzstudien: Katholische Kirchenmusik; Evangelische Kirchenmusik. 3.Ziffer 3 An der Abteilung Sologesang und musikdramatische Darstellung die Kurzstudien: Musikdramatische Darstellung; Lied und Oratorium.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.