Dies ist der Kopfteil der 1. Emissionsverordnung für kommunales Abwasser über die Begrenzung von Abwasseremissionen.
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft betrifft die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Abwasserreinigungsanlagen für Siedlungsgebiete.
Betreiber von Abwasserreinigungsanlagen für Siedlungsgebiete.
RIS Dokument Kurztitel
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.