Dies ist der Kopfteil der 1. Hochleistungsstrecken-Verordnung der Bundesregierung vom 4. Juli 1989.
Die Verordnung der Bundesregierung vom 4. Juli 1989 erklärt bestimmte Eisenbahnen zu Hochleistungsstrecken. Rechtsgrundlage ist § 1 Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes.
Eisenbahnunternehmen und die betroffenen Regionen.
RIS Dokument Kurztitel
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.