§ 5 legt fest, wann mit der Bauführung begonnen werden darf.
Mit der Bauführung darf vor Erledigung des Ansuchens um Übernahme der Ausfallsbürgschaft nicht begonnen werden. Als Beginn der Bauführung gilt der Beginn der Fundierungsarbeiten.
Bauwerber im geförderten Kleinwohnungsbau.
RIS Dokument Kurztitel
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.