Dies ist der Kopfteil der 1. Land- und forstwirtschaftlichen Lehrverpflichtungs-Verordnung über die Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände.
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 19. Oktober 1989 setzt die Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten fest.
Bundeslehrer an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten.
RIS Dokument Kurztitel
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