Dies ist der Kopfteil der 1. MBA-Verordnung über den akademischen Grad „Master of Business Administration (MBA)".
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betrifft die Verleihung des akademischen Grades „Master of Business Administration (MBA)".
Absolventinnen und Absolventen einschlägiger Universitätslehrgänge.
RIS Dokument Kurztitel
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.