Dies ist der Kopfteil der 1. ÖBB-Übertragungs-Verordnung über die Übertragung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen.
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst betrifft die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen.
Die Österreichischen Bundesbahnen und den Bund.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.