Dies ist der Kopfteil der 1. Mahnverfahrens-Umstellungsverordnung über die Führung des Mahnverfahrens mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung.
Die Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 11. Dezember 1985 ordnet die Führung des Mahnverfahrens mit Hilfe automationsunterstützter Datenverarbeitung an.
Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien und die Parteien von Mahnverfahren.
RIS Dokument Kurztitel
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.