Diese Fassung des § 1 überträgt den Österreichischen Bundesbahnen Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung mit einem Volumen von 827 Millionen Schilling.
Den Österreichischen Bundesbahnen werden bestimmte Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung übertragen; nach den glaubhaft gemachten Plänen ergibt sich ein Planungskostenvolumen auf Preisbasis 1. Jänner 1996 von insgesamt 827 Millionen Schilling.
Die Österreichischen Bundesbahnen und den Bund.
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