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1. ÖBB-Übertragungs-Verordnung – § 2 Planung und Durchführung (185,657 Mio. Euro)

Kurz gesagt

§ 2 überträgt den Österreichischen Bundesbahnen Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung mit einem Volumen von 185,657 Millionen Euro.

Was es regelt

Den Österreichischen Bundesbahnen werden bestimmte Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen; nach den glaubhaft gemachten Plänen ist ein Kostenvolumen ab 1996 von 185,657 Millionen Euro auf Preisbasis 1. Jänner 1996 jeweils pro Achse bzw. Streckenbereich ausgewiesen.

Wen es betrifft

Die Österreichischen Bundesbahnen und den Bund.

Kernpunkte

Gesetzestext

RIS Dokument Kurztitel

  1. ÖBB-Übertragungs-Verordnung KundmachungsorganBGBl. Nr. 577/1996 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 487/2001Bundesgesetzblatt Nr. 577 aus 1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 487 aus 2001, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 2Paragraph 2 Inkrafttretensdatum01.01.2002 Außerkrafttretensdatum09.09.2003 Text §
  2. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen ab 1996 von 185,657 Millionen Euro auf Preisbasis
  3. Jänner 1996 jeweils pro Achse bzw. Streckenbereich ausgewiesen ist: Paragraph 2, Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen ab 1996 von 185,657 Millionen Euro auf Preisbasis
  4. Jänner 1996 jeweils pro Achse bzw. Streckenbereich ausgewiesen ist: Raum Wien ..................................... 57,470 Millionen Euro S 80, Phase 1

(3)Liesing-Wiener Neustadt ....................... 53,923 Millionen Euro (gem. Nahverkehrsvertrag 1990) St. Veit-Klagenfurt, zweigleisiger Ausbau ..... 37,354 Millionen Euro (zweigleisiger Lückenschluß Südbahn) Park&ride-Anlagen und Parkdecks ............... 13,675 Millionen Euro Parkdeck St. Pölten Parkdeck Steyr diverse Park&ride Anlagen (gem. bereits unterzeichneter Park&ride-Verträge) Lärmschutz Bestandsstrecken ................... 23,236 Millionen Euro (gem. bereits vereinbarter Lärmschutzvorhaben)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.