§ 2 überträgt den Österreichischen Bundesbahnen Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung mit einem Volumen von 185,657 Millionen Euro.
Den Österreichischen Bundesbahnen werden bestimmte Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen; nach den glaubhaft gemachten Plänen ist ein Kostenvolumen ab 1996 von 185,657 Millionen Euro auf Preisbasis 1. Jänner 1996 jeweils pro Achse bzw. Streckenbereich ausgewiesen.
Die Österreichischen Bundesbahnen und den Bund.
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