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1. ÖBB-Übertragungs-Verordnung – § 2 Planung und Durchführung (4,27 Mrd. Schilling)

Kurz gesagt

Diese Fassung des § 2 überträgt den Österreichischen Bundesbahnen Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung mit einem Volumen von 4,27 Milliarden Schilling.

Was es regelt

Den Österreichischen Bundesbahnen werden bestimmte Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen; nach den glaubhaft gemachten Plänen ist ein Kostenvolumen ab 1996 von 4,27 Milliarden Schilling auf Preisbasis 1. Jänner 1996 jeweils pro Achse bzw. Streckenbereich ausgewiesen.

Wen es betrifft

Die Österreichischen Bundesbahnen und den Bund.

Kernpunkte

Gesetzestext

RIS Dokument Kurztitel

  1. ÖBB-Übertragungs-Verordnung KundmachungsorganBGBl. Nr. 577/1996 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 49/1999Bundesgesetzblatt Nr. 577 aus 1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 49 aus 1999, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 2Paragraph 2 Inkrafttretensdatum12.02.1999 Außerkrafttretensdatum24.08.2001 Text §
  2. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen ab 1996 von 4,27 Milliarden Schilling auf Preisbasis
  3. Jänner 1996 jeweils pro Achse bzw. Streckenbereich ausgewiesen ist: Paragraph 2, Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen ab 1996 von 4,27 Milliarden Schilling auf Preisbasis
  4. Jänner 1996 jeweils pro Achse bzw. Streckenbereich ausgewiesen ist: Raum Wien ........................................... 2,51 Milliarden S 80, Phase 1 Schilling Infrastruktur für Intervallverdichtung Süßenbrunn (gem. Wien-Vertrag 1996) Liesing-Wiener Neustadt ............................. 0,74 Mrd. S (gem. Nahverkehrsvertrag 1990) St. Veit-Klagenfurt, zweigleisiger Ausbau ........... 0,51 Mrd. S (zweigleisiger Lückenschluß Südbahn) Park&ride-Anlagen und Parkdecks ..................... 0,19 Mrd. S Parkdeck St. Pölten Parkdeck Steyr diverse Park&ride Anlagen (gem. bereits unterzeichneter Park&ride-Verträge) Lärmschutz Bestandsstrecken ......................... 0,32 Mrd. S (gem. bereits vereinbarter Lärmschutzvorhaben)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.