Zusammenfassung
Diese Bestimmung (§ 1) legt die konkreten Messstrecken auf der A 4 Ost Autobahn fest, auf denen die Durchschnittsgeschwindigkeit überwacht wird.
Was das Gesetz regelt
- Die Festlegung der überwachten Autobahnabschnitte (Messstrecken)
- Die abschnittsbezogene Messung der durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit
Wen es betrifft
- Verkehrsteilnehmer auf der A 4 Ost Autobahn im Bereich Fischamend-Bruck West
- Die zuständigen Verkehrsüberwachungsbehörden
Kernpunkte
- Richtungsfahrbahn Staatsgrenze Ungarn: Abschnitt von km 24,72 bis km 34,61
- Richtungsfahrbahn Wien: Abschnitt von km 34,68 bis km 24,87
- Messung mittels bildgebender technischer Einrichtung (Durchschnittsgeschwindigkeit)
- In Kraft 24.03.2021, außer Kraft 15.07.2021
Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel
- Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Fischamend-Bruck West 2021 KundmachungsorganBGBl. II Nr. 118/2021 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 308/2021Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 118 aus 2021, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 308 aus 2021, TypVrömisch fünf §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 1Paragraph eins Inkrafttretensdatum24.03.2021 Außerkrafttretensdatum15.07.2021 Index90/01 Straßenverkehrsrecht Text§ 1.Paragraph eins, Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 4 Ost Autobahn festgelegt: 1.Ziffer eins auf der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze Ungarn der Abschnitt von km 24,72 bis km 34,61 und 2.Ziffer 2 auf der Richtungsfahrbahn Wien der Abschnitt von km 34,68 bis km 24,
- Zuletzt aktualisiert am07.07.2021 Gesetzesnummer20011499 DokumentnummerNOR40231827
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.