Diese Bestimmung (§ 3) regelt Herkunft und Befähigungsnachweis für das Teilgewerbe Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen (§ 1 Z 2).
RIS Dokument Kurztitel1. Teilgewerbe-Verordnung KundmachungsorganBGBl. II Nr. 11/1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 94/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 11 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 94 aus 2017, TypVrömisch fünf §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 3Paragraph 3 Inkrafttretensdatum16.01.1998 Außerkrafttretensdatum17.10.2017 Index50/01 Gewerbeordnung BeachteGemäß § 376 Z 62 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, außer Kraft getreten.Gemäß Paragraph 376, Ziffer 62, der Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,, außer Kraft getreten. TextAnfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen§ 3.Paragraph 3, Das Teilgewerbe gemäß § 1 Z 2 stammt aus dem Handwerk der Schlosser. Die Befähigung zur Ausübung des Teilgewerbes ist nachzuweisen durch Zeugnisse über Das Teilgewerbe gemäß Paragraph eins, Ziffer 2, stammt aus dem Handwerk der Schlosser. Die Befähigung zur Ausübung des Teilgewerbes ist nachzuweisen durch Zeugnisse über 1.Ziffer eins die erfolgreich abgelegte Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Schlosser oder in einem verwandten Lehrberuf oder 2.Ziffer 2 a)Litera a den erfolgreichen Abschluß einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren schwerpunktmäßige Ausbildung im mechanisch-technischen Bereich liegt und b)Litera b eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit oder 3.Ziffer 3 a)Litera a den erfolgreichen Abschluß einer fachlich einschlägigen Studienrichtung oder eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Studienganges und b)Litera b eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit oder 4.Ziffer 4 a)Litera a den erfolgreichen Besuch eines Lehrganges an einer geeigneten Ausbildungseinrichtung, an der die für die Ausübung des Teilgewerbes erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden und b)Litera b eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit. Zuletzt aktualisiert am12.04.2018 Gesetzesnummer10007931 DokumentnummerNOR12089677 alte DokumentnummerN5199810187O
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.