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1. Teilgewerbe-Verordnung

Zusammenfassung

Diese Bestimmung (§ 7) regelt Herkunft und Befähigungsnachweis für das Teilgewerbe Entkalken von Heißwasserbereitern (§ 1 Z 6).

Was das Gesetz regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

RIS Dokument Kurztitel1. Teilgewerbe-Verordnung KundmachungsorganBGBl. II Nr. 11/1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 94/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 11 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 94 aus 2017, TypVrömisch fünf §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 7Paragraph 7 Inkrafttretensdatum16.01.1998 Außerkrafttretensdatum17.10.2017 Index50/01 Gewerbeordnung BeachteGemäß § 376 Z 62 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, außer Kraft getreten.Gemäß Paragraph 376, Ziffer 62, der Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,, außer Kraft getreten. TextEntkalken von Heißwasserbereitern§ 7.Paragraph 7, Das Teilgewerbe gemäß § 1 Z 6 stammt aus dem Gewerbe der Gas- und Wasserleitungsinstallateure. Die Befähigung zur Ausübung des Teilgewerbes ist nachzuweisen durch Zeugnisse über Das Teilgewerbe gemäß Paragraph eins, Ziffer 6, stammt aus dem Gewerbe der Gas- und Wasserleitungsinstallateure. Die Befähigung zur Ausübung des Teilgewerbes ist nachzuweisen durch Zeugnisse über 1.Ziffer eins die erfolgreich abgelegte Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Gas- und Wasserleitungsinstallateur oder Sanitär- und Klimatechniker-Gas- und Wasserinstallation oder Elektroinstallateur oder in einem mit einem dieser Lehrberufe verwandten Lehrberuf oder 2.Ziffer 2 a)Litera a den erfolgreichen Abschluß einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren schwerpunktmäßige Ausbildung im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung oder der Elektrotechnik liegt und b)Litera b eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit oder 3.Ziffer 3 a)Litera a den erfolgreichen Abschluß einer fachlich einschlägigen Studienrichtung oder eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Studienganges und b)Litera b eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit. SchlagworteGasleitungsinstallateur, Sanitärinstallation, Klimatechniker, Gasinstallation Zuletzt aktualisiert am12.04.2018 Gesetzesnummer10007931 DokumentnummerNOR12089681 alte DokumentnummerN5199810191O

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.