Zusammenfassung
§ 7 der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (Ursprungsfassung 1997) regelte Ausnahmen von der vorherigen Einwilligung beim Verbringen von Schusswaffen aus EU-Mitgliedstaaten nach Österreich. Diese Fassung galt nur bis 29.08.1997.
Was das Gesetz regelt
- Für das Verbringen von Schusswaffen der Kategorien B, C und D aus einem EU-Mitgliedstaat ins Bundesgebiet benötigen berechtigte Gewerbetreibende keine vorherige Einwilligung der Behörde.
- Für andere Personen gilt die Ausnahme nur für Schusswaffen nach § 45.
Wen es betrifft
- Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt sind.
- Sonstige Personen, die Schusswaffen nach § 45 verbringen.
Kernpunkte
- Ausnahme: keine vorherige Einwilligung für berechtigte Händler bei Kategorien B, C und D.
- Einschränkung: für andere Personen nur bei Schusswaffen nach § 45.
- Inkrafttreten: 21.06.1997, Außerkrafttreten: 29.08.1997.
Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel
- Waffengesetz-Durchführungsverordnung KundmachungsorganBGBl. II Nr. 164/1997Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 164 aus 1997, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 7Paragraph 7 Inkrafttretensdatum21.06.1997 Außerkrafttretensdatum29.08.1997 TextAusnahmen von der vorherigen Einwilligung §
- Für das Verbringen von Schußwaffen (§ 37 WaffG) der Kategorien B, C und D aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet benötigen Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt sind, keine vorherige Einwilligungserklärung der zuständigen Behörde; für andere Menschen gilt dies nur hinsichtlich des Verbringens der in § 45 genannten Schußwaffen. Paragraph 7, Für das Verbringen von Schußwaffen (Paragraph 37, WaffG) der Kategorien B, C und D aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet benötigen Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt sind, keine vorherige Einwilligungserklärung der zuständigen Behörde; für andere Menschen gilt dies nur hinsichtlich des Verbringens der in Paragraph 45, genannten Schußwaffen.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.