Zusammenfassung
§ 1 der 10. ÖBB-Ü-VO überträgt den Österreichischen Bundesbahnen konkrete Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und legt das Planungskostenvolumen fest. Diese Fassung galt bis 09.09.2003.
Was das Gesetz regelt
- Den ÖBB werden bestimmte Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung übertragen.
- Dazu zählen Vorhaben u. a. an der Donauachse (Wien Hütteldorf, Salzburg Hbf), Pontebbana-Achse (Ebenfurth, Villach Süd, Wiener Neustadt, Semmering), Pyhrn/Schober-Achse (Neumarkt-Kallham, Schärding, Wernstein), Raum Wien (Matzleinsdorf) und weiteren Strecken (Krems, Hausruck, NÖ Zentralraum Herzogenburg - St. Pölten).
Wen es betrifft
- Die Österreichischen Bundesbahnen.
- Die betroffenen Regionen und Bahnhofsstandorte.
Kernpunkte
- Betrag: Planungskostenvolumen (ohne Eigenleistungen) auf Preisbasis 1. Jänner 2002 insgesamt 17,174 Millionen Euro.
- Regelung: Übertragung konkret aufgelisteter Infrastrukturvorhaben zur Planung.
- Inkrafttreten: 20.04.2002, Außerkrafttreten: 09.09.2003.
Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel
- ÖBB-Ü-VO KundmachungsorganBGBl. II Nr. 161/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 161 aus 2002, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 1Paragraph eins Inkrafttretensdatum20.04.2002 Außerkrafttretensdatum09.09.2003 Text §
- Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Planungskostenvolumen (ohne Eigenleistungen) auf Preisbasis
- Jänner 2002 in der Höhe von insgesamt 17,174 Millionen Euro ergibt: Paragraph eins, Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Planungskostenvolumen (ohne Eigenleistungen) auf Preisbasis
- Jänner 2002 in der Höhe von insgesamt 17,174 Millionen Euro ergibt: Donauachse Wien Hütteldorf; Bahnhofsumbau Salzburg Hbf.; Umbau Güterumschlagszentrum Pontebbana-Achse Ebenfurth; Errichtung Parkdeck Villach Süd; Umbau Güterumschlagszentrum Wiener Neustadt; Errichtung
- Parkdeck Semmering; Bestandstrecke, langfristiges Sanierungskonzept Pyhrn/Schober-Achse Neumarkt-Kallham; Bahnhofsumbau Taufkirchen a. d. Pram - Schärding; Streckenausbau Schärding; Bahnhofsumbau Wernstein; Bahnhofsumbau Raum Wien Wien Matzleinsdorf; Errichtung Logistikzentrum Restliche Strecken Krems a. d. Donau; Erweiterung Parkdeck Hausruck; Errichtung Umrichterwerk NÖ Zentralraum; Ausbau Nahverkehr (Phase 2), zweigleisiger Ausbau Herzogenburg - St. Pölten Hbf.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.