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Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Organisation und Aufgaben von Zollämtern und deren Zweigstellen in Österreich, insbesondere welche Arten von Abfertigungen an bestimmten Standorten durchgeführt werden. Es legt fest, wo und wie Waren und Güter im Verkehr abgefertigt werden.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbgabenverwaltungsorganisationsgesetz – Durchführungsverordnung KundmachungsorganBGBl. Nr. 509/1979 aufgehoben durch BGBl. Nr. 875/1992Bundesgesetzblatt Nr. 509 aus 1979, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 875 aus 1992, TypVrömisch fünf §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageAnl. 1Anlage eins Inkrafttretensdatum31.05.1992 Außerkrafttretensdatum31.12.1992 AbkürzungAVOG-DV Index14/03 Abgabenverwaltungsorganisation TextAnlage zu § 5Anlage zu Paragraph 5Zollamt 1 Zweigstelle 2 Aufgaben 3 A. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland Wien Hafen Albern Abfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr Zollfreizone Abfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr Großmarkt Wien-Inzersdorf Abfertigung von Gemüse, Obst und Waren des Blumenhandels Bahnhof Matzleinsdorf Abfertigung im Eisenbahnverkehr Franz-Josefs-Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Nordwestbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Südbahn-Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Westbahn-Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Südbahn-Personenbahnhof Abfertigung von Reisegut und Expreßgut im Eisenbahnverkehr und von Sendungen im kombinierten Verkehr Westbahn-Personenbahnhof Abfertigung von Reisegut und Expreßgut imEisenbahnverkehr Paket-Postverzollung Abfertigung im Postverkehr Paket-Selbstverzollung Abfertigung im Postverkehr Briefverzollung Abfertigung im Postverkehr Westbahn-Post Abfertigung im Postverkehr Donau-Praterkai Abfertigung im Schiffsverkehr Hainburg Abfertigung im Schiffsverkehr Amstetten Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Gmünd Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Klingenbach Sopron Abfertigung im Eisenbahnverkehr Nickelsdorf Hegyeshalom Abfertigung im Eisenbahnverkehr St. Pölten Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Wiener Neustadt Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr B. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich Linz Stadthafen Abfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr Zollfreizone Abfertigung im Eisenbahn- undStraßenverkehr Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Hauptbahnhof Abfertigung von Reisegut im Eisenbahnverkehr Flughafen Abfertigung im Luftverkehr Post Abfertigung im Postverkehr Hörsching Abfertigung im Straßenverkehr Braunau Simbach Abfertigung im Straßenverkehr Simbach-Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Felsenhütt Obernzell Abfertigung im Schiffsverkehr Passau Donaulände Abfertigung im Schiffsverkehr Steyr Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Post Abfertigung im Postverkehr Suben Flugplatz Suben Abfertigung im Luftverkehr Wels Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Post Abfertigung im Postverkehr Wullowitz Summerau Abfertigung im Eisenbahnverkehr C. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Salzburg Salzburg Bahnhof-Perron Abfertigung von Reisegut und Massengütern im Eisenbahnverkehr Liefering-Bahn Abfertigung im Eisenbahnverkehr Flughafen Abfertigung im Luftverkehr Post Abfertigung im Postverkehr Straße Abfertigung im Straßenverkehr und Ausstellung von Verschlußanerkenntnissen D. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Steiermark Graz Zollfreizone Abfertigung im Straßenverkehr Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Ostbahnhof Abfertigung im gebundenenVerkehr und von Sendungen im kombinierten Güterverkehr Flughafen Abfertigung im Luftverkehr Post Abfertigung im Postverkehr Leoben Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Spielfeld Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Leibnitz Abfertigung im Eisenbahnverkehr E. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Kärnten Klagenfurt Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr und von im kombinierten Verkehr über den Bahnhof Viktring einlangenden oder abgehenden Sendungen Post Abfertigung im Postverkehr und von Reisegut im Eisenbahnverkehr Flughafen-Straße Abfertigung im Straßen- und Luftverkehr Bleiburg Grablach Abfertigung im Straßenverkehr Villach Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Bahnhof Villach-Süd Abfertigung im Eisenbahnverkehr Post Abfertigung im Postverkehr F. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Tirol Innsbruck Tiroler Zollfreizone Abfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr Flughafen Abfertigung im Luftverkehr Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Personenbahnhof Abfertigung von Reisegut und Expreßgut im Eisenbahnverkehr Post Abfertigung im Postverkehr Brennerpaß Brenner-Bahnhof Abfertigung von Reisegut im Eisenbahnverkehr Brenner-Straße Abfertigung im Straßenverkehr Ehrwald Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Zugspitze Abfertigung im Reiseverkehr und Expreßgut Kiefersfelden Bundesstraße Abfertigung im Straßenverkehr Kufstein Personenbahnhof Abfertigung von Reisegut und Expreßgut im Eisenbahnverkehr Post Abfertigung im Postverkehr Lienz Post Abfertigung im Postverkehr Nauders Martinsbruck Abfertigung im Straßenverkehr Reutte Post Abfertigung im Postverkehr Plansee Abfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im § 2 genannten VerfahrenAbfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im Paragraph 2, genannten Verfahren Scharnitz Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Mittenwald Abfertigung von Reisegut und Expreßgut im Eisenbahnverkehr Sillian Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Vils Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr G. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg Feldkirch Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Buchs Abfertigung im Eisenbahnverkehr Bangs Abfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im § 2 genannten VerfahrenAbfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im Paragraph 2, genannten Verfahren Meiningen Abfertigung im Straßenverkehr Nofels Abfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im § 2 genannten VerfahrenAbfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im Paragraph 2, genannten Verfahren Tisis Abfertigung im Straßenverkehr Tosters Abfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im § 2 genannten VerfahrenAbfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im Paragraph 2, genannten Verfahren Bregenz Lindau-Stadt Abfertigung von Reisegut und Expreßgut im Eisenbahnverkehr Seehafen Abfertigung von Reisegut im Schiffsverkehr Höchst St. Margrethen Abfertigung im Eisenbahnverkehr Hörbranz Unterhochsteg Abfertigung im Straßenverkehr Oberhochsteg Abfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im § 2 genannten VerfahrenAbfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im Paragraph 2, genannten Verfahren Lustenau Schmitterbrücke Abfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im § 2 genannten VerfahrenAbfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im Paragraph 2, genannten Verfahren Wiesenrain Abfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im § 2 genannten VerfahrenAbfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im Paragraph 2, genannten Verfahren Wolfurt Post Abfertigung im Postverkehr Zuletzt aktualisiert am26.05.2023 Gesetzesnummer10000652 DokumentnummerNOR12013660 alte DokumentnummerN1199212452A

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.