Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Organisation und Aufgaben von Zollämtern und deren Zweigstellen in Österreich, insbesondere welche Arten von Abfertigungen an bestimmten Standorten durchgeführt werden. Es legt fest, wo und wie Waren und Güter im Verkehr abgefertigt werden.
Was es regelt
- Die spezifischen Aufgaben von Zollämtern und ihren Zweigstellen.
- Die Arten der Abfertigung (z.B. Eisenbahn-, Straßen-, Schiffs-, Luft- oder Postverkehr) an verschiedenen Standorten.
- Die Zuständigkeiten innerhalb der Finanzlandesdirektionen für Wien, Niederösterreich und Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg.
- Die Abfertigung von Reisegut, Expreßgut, Gemüse, Obst und Blumenhandel.
Wen es betrifft
- Zollämter und deren Zweigstellen in ganz Österreich.
- Personen und Unternehmen, die Waren und Güter über die genannten Verkehrswege (Eisenbahn, Straße, Schiff, Luft, Post) abfertigen müssen.
Eckpunkte
- Die Anlage zu § 5 listet detailliert die Zollämter und Zweigstellen auf.
- Jeder Standort hat spezifische Aufgaben und ist für bestimmte Abfertigungsarten zuständig (z.B. Hafen Albern für Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr).
- Einige Standorte sind auf bestimmte Güter spezialisiert, wie der Großmarkt Wien-Inzersdorf für Gemüse, Obst und Blumenhandel.
- Die Regelung war vom 31.05.1992 bis zum 31.12.1992 in Kraft.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbgabenverwaltungsorganisationsgesetz – Durchführungsverordnung
KundmachungsorganBGBl. Nr. 509/1979 aufgehoben durch BGBl. Nr. 875/1992Bundesgesetzblatt Nr. 509 aus 1979, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 875 aus 1992,
TypVrömisch fünf
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageAnl. 1Anlage eins
Inkrafttretensdatum31.05.1992
Außerkrafttretensdatum31.12.1992
AbkürzungAVOG-DV
Index14/03 Abgabenverwaltungsorganisation
TextAnlage zu § 5Anlage zu Paragraph 5Zollamt
1
Zweigstelle
2
Aufgaben
3
A. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Wien
Hafen Albern
Abfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr
Zollfreizone
Abfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr
Großmarkt Wien-Inzersdorf
Abfertigung von Gemüse, Obst und Waren des Blumenhandels
Bahnhof Matzleinsdorf
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Franz-Josefs-Bahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Nordwestbahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Südbahn-Frachtenbahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Westbahn-Frachtenbahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Südbahn-Personenbahnhof
Abfertigung von Reisegut und Expreßgut im Eisenbahnverkehr und von Sendungen im kombinierten Verkehr
Westbahn-Personenbahnhof
Abfertigung von Reisegut und Expreßgut imEisenbahnverkehr
Paket-Postverzollung
Abfertigung im Postverkehr
Paket-Selbstverzollung
Abfertigung im Postverkehr
Briefverzollung
Abfertigung im Postverkehr
Westbahn-Post
Abfertigung im Postverkehr
Donau-Praterkai
Abfertigung im Schiffsverkehr
Hainburg
Abfertigung im Schiffsverkehr
Amstetten
Bahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Gmünd
Bahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Klingenbach
Sopron
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Nickelsdorf
Hegyeshalom
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
St. Pölten
Bahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Wiener Neustadt
Bahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
B. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich
Linz
Stadthafen
Abfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr
Zollfreizone
Abfertigung im Eisenbahn- undStraßenverkehr
Frachtenbahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Hauptbahnhof
Abfertigung von Reisegut im Eisenbahnverkehr
Flughafen
Abfertigung im Luftverkehr
Post
Abfertigung im Postverkehr
Hörsching
Abfertigung im Straßenverkehr
Braunau
Simbach
Abfertigung im Straßenverkehr
Simbach-Bahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Felsenhütt
Obernzell
Abfertigung im Schiffsverkehr
Passau
Donaulände
Abfertigung im Schiffsverkehr
Steyr
Bahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Post
Abfertigung im Postverkehr
Suben
Flugplatz Suben
Abfertigung im Luftverkehr
Wels
Bahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Post
Abfertigung im Postverkehr
Wullowitz
Summerau
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
C. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Salzburg
Salzburg
Bahnhof-Perron
Abfertigung von Reisegut und Massengütern im Eisenbahnverkehr
Liefering-Bahn
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Flughafen
Abfertigung im Luftverkehr
Post
Abfertigung im Postverkehr
Straße
Abfertigung im Straßenverkehr und Ausstellung von Verschlußanerkenntnissen
D. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Steiermark
Graz
Zollfreizone
Abfertigung im Straßenverkehr
Frachtenbahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Ostbahnhof
Abfertigung im gebundenenVerkehr und von Sendungen im kombinierten Güterverkehr
Flughafen
Abfertigung im Luftverkehr
Post
Abfertigung im Postverkehr
Leoben
Bahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Spielfeld
Bahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Leibnitz
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
E. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Kärnten
Klagenfurt
Frachtenbahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr und von im kombinierten Verkehr über den Bahnhof Viktring einlangenden oder abgehenden Sendungen
Post
Abfertigung im Postverkehr und von Reisegut im Eisenbahnverkehr
Flughafen-Straße
Abfertigung im Straßen- und Luftverkehr
Bleiburg
Grablach
Abfertigung im Straßenverkehr
Villach
Frachtenbahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Bahnhof Villach-Süd
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Post
Abfertigung im Postverkehr
F. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Tirol
Innsbruck
Tiroler Zollfreizone
Abfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr
Flughafen
Abfertigung im Luftverkehr
Frachtenbahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Personenbahnhof
Abfertigung von Reisegut und Expreßgut im Eisenbahnverkehr
Post
Abfertigung im Postverkehr
Brennerpaß
Brenner-Bahnhof
Abfertigung von Reisegut im Eisenbahnverkehr
Brenner-Straße
Abfertigung im Straßenverkehr
Ehrwald
Bahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Zugspitze
Abfertigung im Reiseverkehr und Expreßgut
Kiefersfelden
Bundesstraße
Abfertigung im Straßenverkehr
Kufstein
Personenbahnhof
Abfertigung von Reisegut und Expreßgut im Eisenbahnverkehr
Post
Abfertigung im Postverkehr
Lienz
Post
Abfertigung im Postverkehr
Nauders
Martinsbruck
Abfertigung im Straßenverkehr
Reutte
Post
Abfertigung im Postverkehr
Plansee
Abfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im § 2 genannten VerfahrenAbfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im Paragraph 2, genannten Verfahren
Scharnitz
Bahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Mittenwald
Abfertigung von Reisegut und Expreßgut im Eisenbahnverkehr
Sillian
Bahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Vils
Bahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
G. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg
Feldkirch
Bahnhof
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Buchs
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Bangs
Abfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im § 2 genannten VerfahrenAbfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im Paragraph 2, genannten Verfahren
Meiningen
Abfertigung im Straßenverkehr
Nofels
Abfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im § 2 genannten VerfahrenAbfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im Paragraph 2, genannten Verfahren
Tisis
Abfertigung im Straßenverkehr
Tosters
Abfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im § 2 genannten VerfahrenAbfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im Paragraph 2, genannten Verfahren
Bregenz
Lindau-Stadt
Abfertigung von Reisegut und Expreßgut im Eisenbahnverkehr
Seehafen
Abfertigung von Reisegut im Schiffsverkehr
Höchst
St. Margrethen
Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Hörbranz
Unterhochsteg
Abfertigung im Straßenverkehr
Oberhochsteg
Abfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im § 2 genannten VerfahrenAbfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im Paragraph 2, genannten Verfahren
Lustenau
Schmitterbrücke
Abfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im § 2 genannten VerfahrenAbfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im Paragraph 2, genannten Verfahren
Wiesenrain
Abfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im § 2 genannten VerfahrenAbfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im Paragraph 2, genannten Verfahren
Wolfurt
Post
Abfertigung im Postverkehr
Zuletzt aktualisiert am26.05.2023
Gesetzesnummer10000652
DokumentnummerNOR12013660
alte DokumentnummerN1199212452A
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.