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Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Organisation und Aufgaben von Zollämtern und deren Zweigstellen in Österreich, insbesondere welche Art von Abfertigungen an spezifischen Standorten durchgeführt werden. Es listet detailliert die Zuständigkeiten für verschiedene Verkehrswege und Güterarten auf.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbgabenverwaltungsorganisationsgesetz – Durchführungsverordnung KundmachungsorganBGBl. Nr. 509/1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 313/1987Bundesgesetzblatt Nr. 509 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 313 aus 1987, TypVrömisch fünf §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageAnl. 1Anlage eins Inkrafttretensdatum01.01.1989 Außerkrafttretensdatum31.12.1988 AbkürzungAVOG-DV Index14/03 Abgabenverwaltungsorganisation TextAnlage zu § 5Anlage zu Paragraph 5Zollamt 1 Zweigstelle 2 Aufgaben 3 A. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland Wien Hafen Lobau Hafen Albern Zollfreizone Großmarkt Wien-Inzersdorf Abfertigung von Gemüse, Obst und Waren des Blumenhandels Bahnhof Matzleinsdorf Abfertigung im Eisenbahnverkehr Franz-Josefs-Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Nordwestbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Südbahn-Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Westbahn-Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Südbahn-Personenbahnhof Abfertigung von Reisegut und Expreßgut im Eisenbahnverkehr Westbahn-Personenbahnhof Abfertigung von Reisegut und Expreßgut im Eisenbahnverkehr Südbahn-Post Abfertigung im Postverkehr Westbahn-Post Abfertigung im Postverkehr Donau-Praterkai Abfertigung im Schiffsverkehr Hainburg Abfertigung im Schiffsverkehr Gmünd Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Neunagelberg Klingenbach Sopron Abfertigung im Eisenbahnverkehr Sopron deli p. u. Abfertigung im Eisenbahnverkehr St. Pölten Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Wiener Neustadt Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Amstetten Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr B. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich Linz Stadthafen Zollfreizone Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Hauptbahnhof Abfertigung von Reisegut, Expreßgut und Eilgut im Eisenbahnverkehr Flughafen Abfertigung im Luftverkehr Post Abfertigung im Postverkehr Steyr Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Post Abfertigung im Postverkehr Wels Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Post Abfertigung im Postverkehr Felsenhütt Obernzell Abfertigung im Schiffsverkehr Passau Donaulände Abfertigung im Schiffsverkehr Simbach Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Suben Flugplatz Suben Abfertigung im Luftverkehr C. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Salzburg Salzburg Bahnhof-Perron Abfertigung im Eisenbahnverkehr Liefering-Bahn Abfertigung im Eisenbahnverkehr Flughafen Abfertigung im Luftverkehr Post Abfertigung im Postverkehr Bergheim Abfertigung im Straßenverkehr und Ausstellung von Verschlußanerkenntnissen D. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Steiermark Graz Zollfreizone Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Hauptbahnhof Abfertigung von Reisegut und Expreßgut im Eisenbahnverkehr Ostbahnhof Abfertigung im gebundenen Verkehr von Sendungen im kombinierten Güterverkehr Flughafen Abfertigung im Luftverkehr Post Abfertigung im Postverkehr Leoben Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Spielfeld Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr E. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Kärnten Klagenfurt Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr und von im kombinierten Verkehr über den Bahnhof Viktring einlangenden oder abgehenden Sendungen Flughafen/Straße Post Abfertigung im Postverkehr und von Reisegut im Eisenbahnverkehr Villach Frachtenbahnhof Post Abfertigung im Postverkehr Arnoldstein Bahnhof Bleiburg Grablach Abfertigung im Straßenverkehr F. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Tirol Innsbruck Tiroler Zollfreizone Flughafen Abfertigung im Luftverkehr Frachtbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Personenbahnhof Abfertigung von Reisegut und Expreßgut im Eisenbahnverkehr Post Abfertigung im Postverkehr Brennerpaß Brenner-Bahnhof Abfertigung von Reisegut im Eisenbahnverkehr Brenner-Straße Ehrwald Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Zugspitze Abfertigung im Reiseverkehr Kiefersfelden Bundesstraße Kufstein Personenbahnhof Abfertigung von Reisegut und Expreßgut im Eisenbahnverkehr Post Abfertigung im Postverkehr Lienz Post Abfertigung im Postverkehr Nauders Martinsbruck Reutte Post Abfertigung im Postverkehr Plansee Abfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im § 2 genannten VerfahrenAbfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im Paragraph 2, genannten Verfahren Scharnitz Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Mittenwald Abfertigung von Reisegut und Expreßgut im Eisenbahnverkehr Sillian Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Vils Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr G. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg Feldkirch Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Buchs Abfertigung im Eisenbahnverkehr Bangs Abfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im § 2 genannten VerfahrenAbfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im Paragraph 2, genannten Verfahren Meiningen Abfertigung im Straßenverkehr Nofels Abfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im § 2 genannten VerfahrenAbfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im Paragraph 2, genannten Verfahren Tisis Tosters Abfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im § 2 genannten VerfahrenAbfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im Paragraph 2, genannten Verfahren Bregenz Lindau-Reutin Abfertigung im Eisenbahnverkehr Lindau-Stadt Abfertigung von Reisegut und Expreßgut im Eisenbahnverkehr Seehafen Abfertigung von Reisegut im Schiffsverkehr Höchst St. Margrethen Abfertigung im Eisenbahnverkehr Lustenau Schmitterbrücke Abfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im § 2 genannten VerfahrenAbfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im Paragraph 2, genannten Verfahren Wiesenrain Abfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im § 2 genannten VerfahrenAbfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im Paragraph 2, genannten Verfahren Hörbranz Unterhochsteg Oberhochsteg Abfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im § 2 genannten VerfahrenAbfertigung im Straßenverkehr, ausgenommen die im Paragraph 2, genannten Verfahren Wolfurt Post Abfertigung im Postverkehr Zuletzt aktualisiert am26.05.2023 Gesetzesnummer10000652 DokumentnummerNOR12011880 alte DokumentnummerN1198711112F

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.