Kurz gesagt
Diese Verordnung, Anlage 3 zum Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz - Durchführungsverordnung, legt fest, welche Zollämter und deren Zweigstellen für die Abfertigung von Waren in verschiedenen Verkehrsarten zuständig sind. Sie war vom 1. Dezember 1997 bis zum 31. Dezember 2000 in Kraft.
Was es regelt
- Die Zuständigkeiten von Zollämtern und ihren Zweigstellen.
- Die Abfertigung von Waren im Eisenbahn-, Straßen-, Schiffs-, Luft- und Postverkehr.
- Spezifische Abfertigungen, wie zum Beispiel für Gemüse, Obst und Blumenhandel.
- Die geografische Zuordnung der Zollämter zu den Finanzlandesdirektionen.
Wen es betrifft
- Personen und Unternehmen, die Waren über die genannten Verkehrswege importieren oder exportieren.
- Die Zollämter und deren Zweigstellen in Österreich.
Eckpunkte
- Die Verordnung listet detailliert auf, welche Zweigstelle eines Zollamtes für welche Art der Abfertigung (z.B. Eisenbahn-, Straßen-, Schiffs-, Luft- oder Postverkehr) zuständig ist.
- Einige Zweigstellen haben spezielle Aufgaben, wie die Abfertigung von Gemüse, Obst und Blumenhandel (z.B. Großmarkt Wien-Inzersdorf).
- Die Zuständigkeiten sind nach Finanzlandesdirektionen gegliedert (z.B. Wien, Niederösterreich und Burgenland; Oberösterreich; Salzburg; Steiermark; Kärnten; Tirol; Vorarlberg).
- Die Verordnung war nur für einen begrenzten Zeitraum gültig, vom 01.12.1997 bis 31.12.2000.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument
KurztitelAbgabenverwaltungsorganisationsgesetz - Durchführungsverordnung
KundmachungsorganBGBl. Nr. 38/1995 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 1/2001Bundesgesetzblatt Nr. 38 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 1 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageAnl. 3Anlage 3
Inkrafttretensdatum01.12.1997
Außerkrafttretensdatum31.12.2000
Text Anlage 3
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zu § 1
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Zollamt Zweigstelle Aufgaben
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A. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich
und Burgenland:
Wien Hafen Albern Abfertigung im Eisenbahn-,
Straßen- und Schiffsverkehr
Freilager Wien Abfertigung im Eisenbahn-,
Straßen- und Schiffsverkehr
Großmarkt Wien- Abfertigung von Gemüse, Obst
Inzersdorf und Waren des Blumenhandels
Bahnhof Matzleins- Abfertigung im Eisenbahnverkehr
dorf
Nordwestbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Westbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Paket-Postver- Abfertigung im Postverkehr
zollung
Selbst- und Abfertigung im Postverkehr
Briefverzollung
Westbahn-Post Abfertigung im Postverkehr
Donau-Praterkai Abfertigung im Schiffsverkehr
Hainburg Abfertigung im Schiffsverkehr
Amstetten Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Gmünd Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Heiligenkreuz Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Jennersdorf
Kleinhaugsdorf Retz Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Klingenbach Sopron Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Nickelsdorf Hegyeshalom Abfertigung im Eisenbahnverkehr
St. Pölten Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Wiener Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Neustadt
B. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich:
Linz Stadthafen Abfertigung im Eisenbahn-,
Straßen- und Schiffsverkehr
Donaulager Abfertigung im Eisenbahn- und
Straßenverkehr
Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Flughafen Abfertigung im Luftverkehr
Post Abfertigung im Postverkehr
Wels Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Straße/Bahn Abfertigung im Eisenbahn-
und Straßenverkehr
Wullowitz Summerau Abfertigung im Eisenbahnverkehr
C. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Salzburg:
Salzburg Liefering-Bahn Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Flughafen Abfertigung im Luftverkehr
Post Abfertigung im Postverkehr
Saalbrücke Abfertigung im Straßenverkehr
Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
D. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Steiermark:
Graz Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Ostbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
und von Sendungen im
kombinierten Güterverkehr
Flughafen Abfertigung im Luftverkehr
Post Abfertigung im Postverkehr
Spielfeld Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Leibnitz Abfertigung im Eisenbahnverkehr
E. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Kärnten:
Klagenfurt Flughafen-Straße Abfertigung im Straßen- und
Luftverkehr
Bleiburg Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Lavamünd Abfertigung im Straßenverkehr
Villach Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Villach-Süd
Post/Bahn Abfertigung im Post- und
Eisenbahnverkehr
F. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Tirol:
Innsbruck Freilager Hall Abfertigung im Eisenbahn- und
Straßenverkehr
Flughafen Abfertigung im Luftverkehr
Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Post Abfertigung im Postverkehr
Lienz Post Abfertigung im Postverkehr
G. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg:
Feldkirch Buchs Abfertigung im Eisenbahn- und
Straßenverkehr
Bangs Abfertigung im Straßenverkehr
Meiningen Abfertigung im Straßenverkehr
Nofels Abfertigung im Straßenverkehr
Tisis Abfertigung im Straßenverkehr
Tosters Abfertigung im Straßenverkehr
Höchst Seehafen Bregenz Abfertigung im Schiffsverkehr
Hard Abfertigung im Schiffs- und
Straßenverkehr
St. Margrethen Abfertigung im Eisenbahn- und
Straßenverkehr
Lustenau Schmitterbrücke Abfertigung im Straßenverkehr
Wiesenrain Abfertigung im Straßenverkehr
Wolfurt Post Abfertigung im Postverkehr
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.