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Kurz gesagt

Diese Verordnung, Anlage 3 zum Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz - Durchführungsverordnung, legt fest, welche Zollämter und deren Zweigstellen für die Abfertigung von Waren in verschiedenen Verkehrsarten zuständig sind. Sie war vom 1. Dezember 1997 bis zum 31. Dezember 2000 in Kraft.

Was es regelt

  • Die Zuständigkeiten von Zollämtern und ihren Zweigstellen.
  • Die Abfertigung von Waren im Eisenbahn-, Straßen-, Schiffs-, Luft- und Postverkehr.
  • Spezifische Abfertigungen, wie zum Beispiel für Gemüse, Obst und Blumenhandel.
  • Die geografische Zuordnung der Zollämter zu den Finanzlandesdirektionen.

Wen es betrifft

  • Personen und Unternehmen, die Waren über die genannten Verkehrswege importieren oder exportieren.
  • Die Zollämter und deren Zweigstellen in Österreich.

Eckpunkte

  • Die Verordnung listet detailliert auf, welche Zweigstelle eines Zollamtes für welche Art der Abfertigung (z.B. Eisenbahn-, Straßen-, Schiffs-, Luft- oder Postverkehr) zuständig ist.
  • Einige Zweigstellen haben spezielle Aufgaben, wie die Abfertigung von Gemüse, Obst und Blumenhandel (z.B. Großmarkt Wien-Inzersdorf).
  • Die Zuständigkeiten sind nach Finanzlandesdirektionen gegliedert (z.B. Wien, Niederösterreich und Burgenland; Oberösterreich; Salzburg; Steiermark; Kärnten; Tirol; Vorarlberg).
  • Die Verordnung war nur für einen begrenzten Zeitraum gültig, vom 01.12.1997 bis 31.12.2000.
Gesetzestext
Gesetzestext

RIS Dokument KurztitelAbgabenverwaltungsorganisationsgesetz - Durchführungsverordnung KundmachungsorganBGBl. Nr. 38/1995 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 1/2001Bundesgesetzblatt Nr. 38 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 1 aus 2001, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageAnl. 3Anlage 3 Inkrafttretensdatum01.12.1997 Außerkrafttretensdatum31.12.2000 Text Anlage 3 ------------ zu § 1 --------------------------------------------------------------------- Zollamt Zweigstelle Aufgaben --------------------------------------------------------------------- A. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland: Wien Hafen Albern Abfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr Freilager Wien Abfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr Großmarkt Wien- Abfertigung von Gemüse, Obst Inzersdorf und Waren des Blumenhandels Bahnhof Matzleins- Abfertigung im Eisenbahnverkehr dorf Nordwestbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Westbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Paket-Postver- Abfertigung im Postverkehr zollung Selbst- und Abfertigung im Postverkehr Briefverzollung Westbahn-Post Abfertigung im Postverkehr Donau-Praterkai Abfertigung im Schiffsverkehr Hainburg Abfertigung im Schiffsverkehr Amstetten Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Gmünd Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Heiligenkreuz Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Jennersdorf Kleinhaugsdorf Retz Abfertigung im Eisenbahnverkehr Klingenbach Sopron Abfertigung im Eisenbahnverkehr Nickelsdorf Hegyeshalom Abfertigung im Eisenbahnverkehr St. Pölten Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Wiener Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Neustadt B. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich: Linz Stadthafen Abfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr Donaulager Abfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Flughafen Abfertigung im Luftverkehr Post Abfertigung im Postverkehr Wels Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Straße/Bahn Abfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr Wullowitz Summerau Abfertigung im Eisenbahnverkehr C. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Salzburg: Salzburg Liefering-Bahn Abfertigung im Eisenbahnverkehr Flughafen Abfertigung im Luftverkehr Post Abfertigung im Postverkehr Saalbrücke Abfertigung im Straßenverkehr Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr D. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Steiermark: Graz Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Ostbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr und von Sendungen im kombinierten Güterverkehr Flughafen Abfertigung im Luftverkehr Post Abfertigung im Postverkehr Spielfeld Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Leibnitz Abfertigung im Eisenbahnverkehr E. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Kärnten: Klagenfurt Flughafen-Straße Abfertigung im Straßen- und Luftverkehr Bleiburg Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Lavamünd Abfertigung im Straßenverkehr Villach Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Villach-Süd Post/Bahn Abfertigung im Post- und Eisenbahnverkehr F. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Tirol: Innsbruck Freilager Hall Abfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr Flughafen Abfertigung im Luftverkehr Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr Post Abfertigung im Postverkehr Lienz Post Abfertigung im Postverkehr G. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg: Feldkirch Buchs Abfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr Bangs Abfertigung im Straßenverkehr Meiningen Abfertigung im Straßenverkehr Nofels Abfertigung im Straßenverkehr Tisis Abfertigung im Straßenverkehr Tosters Abfertigung im Straßenverkehr Höchst Seehafen Bregenz Abfertigung im Schiffsverkehr Hard Abfertigung im Schiffs- und Straßenverkehr St. Margrethen Abfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr Lustenau Schmitterbrücke Abfertigung im Straßenverkehr Wiesenrain Abfertigung im Straßenverkehr Wolfurt Post Abfertigung im Postverkehr

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.