Kurz gesagt
Diese Verordnung legt fest, welche Zollämter und deren Zweigstellen für die Abfertigung von Waren in verschiedenen Verkehrsbereichen zuständig sind. Sie listet spezifische Orte und deren Aufgaben für die Zollabfertigung auf.
Was es regelt
- Die Zuständigkeiten von Zollämtern und ihren Zweigstellen.
- Die Arten des Verkehrs (z.B. Eisenbahn, Straße, Schiff, Luft, Post), für die Abfertigungen durchgeführt werden.
- Spezifische Orte, an denen Zollabfertigungen stattfinden.
- Besondere Abfertigungsaufgaben, wie für Gemüse, Obst und Blumenhandel oder kombinierten Güterverkehr.
Wen es betrifft
- Personen und Unternehmen, die Waren über die genannten Verkehrswege importieren oder exportieren.
- Die Zollämter und deren Zweigstellen in den aufgeführten Regionen Österreichs.
Eckpunkte
- Die Verordnung war vom 01.01.1996 bis zum 31.08.1996 in Kraft.
- Sie ist Anlage 3 der Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz - Durchführungsverordnung.
- Die Zuständigkeiten sind nach Finanzlandesdirektionen (Wien, Niederösterreich und Burgenland; Oberösterreich; Salzburg; Steiermark; Kärnten; Tirol; Vorarlberg) gegliedert.
- Abfertigungen erfolgen unter anderem an Bahnhöfen, Häfen, Flughäfen, Zollfreizonen und Poststellen.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument
KurztitelAbgabenverwaltungsorganisationsgesetz - Durchführungsverordnung
KundmachungsorganBGBl. Nr. 38/1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 881/1995Bundesgesetzblatt Nr. 38 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 881 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageAnl. 3Anlage 3
Inkrafttretensdatum01.01.1996
Außerkrafttretensdatum31.08.1996
Text Anlage 3
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zu § 1
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Zollamt Zweigstelle Aufgaben
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A. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich
und Burgenland:
Wien Hafen Albern Abfertigung im Eisenbahn-,
Straßen- und Schiffsverkehr
Zollfreizone Abfertigung im Eisenbahn-,
Straßen- und Schiffsverkehr
Großmarkt Wien- Abfertigung von Gemüse, Obst
Inzersdorf und Waren des Blumenhandels
Bahnhof Matzleins- Abfertigung im Eisenbahnverkehr
dorf
Nordwestbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Westbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Paket-Postver- Abfertigung im Postverkehr
zollung
Selbst- und Abfertigung im Postverkehr
Briefverzollung
Westbahn-Post Abfertigung im Postverkehr
Donau-Praterkai Abfertigung im Schiffsverkehr
Hainburg Abfertigung im Schiffsverkehr
Amstetten Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Gmünd Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Jennersdorf Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Kleinhaugsdorf Retz Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Klingenbach Sopron Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Nickelsdorf Hegyeshalom Abfertigung im Eisenbahnverkehr
St. Pölten Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Wiener Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Neustadt
B. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich:
Linz Stadthafen Abfertigung im Eisenbahn-,
Straßen- und Schiffsverkehr
Zollfreizone Abfertigung im Eisenbahn- und
Straßenverkehr
Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Flughafen Abfertigung im Luftverkehr
Post Abfertigung im Postverkehr
Wels Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Straße/Bahn Abfertigung im Eisenbahn-
und Straßenverkehr
Wullowitz Summerau Abfertigung im Eisenbahnverkehr
C. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Salzburg:
Salzburg Liefering-Bahn Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Flughafen Abfertigung im Luftverkehr
Post Abfertigung im Postverkehr
Saalbrücke Abfertigung im Straßenverkehr
D. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Steiermark:
Graz Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Ostbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
und von Sendungen im
kombinierten Güterverkehr
Flughafen Abfertigung im Luftverkehr
Post Abfertigung im Postverkehr
Spielfeld Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Leibnitz Abfertigung im Eisenbahnverkehr
E. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Kärnten:
Klagenfurt Flughafen-Straße Abfertigung im Straßen- und
Luftverkehr
Bleiburg Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Villach Bahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Villach-Süd
Post/Bahn Abfertigung im Post- und
Eisenbahnverkehr
F. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Tirol:
Innsbruck Tiroler Abfertigung im Eisenbahn- und
Zollfreizone Straßenverkehr
Flughafen Abfertigung im Luftverkehr
Frachtenbahnhof Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Post Abfertigung im Postverkehr
Brennerpaß Brenner-Straße Abfertigung im Straßenverkehr
Lienz Post Abfertigung im Postverkehr
G. Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg:
Feldkirch Buchs Abfertigung im Eisenbahn- und
Straßenverkehr
Bangs Abfertigung im Straßenverkehr
Meiningen Abfertigung im Straßenverkehr
Nofels Abfertigung im Straßenverkehr
Tisis Abfertigung im Straßenverkehr
Tosters Abfertigung im Straßenverkehr
Höchst Bregenz Abfertigung im Eisenbahnverkehr
Seehafen Bregenz Abfertigung im Schiffsverkehr
Hard Abfertigung im Schiffs- und
Straßenverkehr
St. Margrethen Abfertigung im Eisenbahn- und
Straßenverkehr
Lustenau Schmitterbrücke Abfertigung im Straßenverkehr
Wiesenrain Abfertigung im Straßenverkehr
Wolfurt Post Abfertigung im Postverkehr
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.