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Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt, wie genehmigte Budgetüberschreitungen des Bundeshaushalts für das Jahr 1997 finanziert werden sollen. Es legt fest, welche Ausgaben gekürzt, welche Mehreinnahmen erzielt und welche Rücklagen verwendet werden müssen, um die Überschreitungen zu decken.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel2. Budgetüberschreitungsgesetz 1997 KundmachungsorganBGBl. I Nr. 136/1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018, TypBG §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 2Paragraph 2 Inkrafttretensdatum30.12.1997 Außerkrafttretensdatum31.12.2018 Abkürzung2. BÜG 1997 Index31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget Text§ 2.Paragraph 2, Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen: Die Bedeckung der im Paragraph eins, genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen:   a) Ausgabeneinsparungen 1/10758   Bundessportheime und Sporteinrichtungen;             Aufwendungen ................................      2,472 1/12008   Bundesministerium f. Unterricht u. kulturelle             Angelegenh.; Aufwendungen ...................     21,036 1/12438   Bundesstaatliche Einrichtungen der             Erwachsenenbildung; Aufwendungen ............      7,000 1/12803   Technische und gewerbliche Lehranstalten;             Anlagen .....................................      0,900 1/12813   Sozialakad., LA f. Tourismus, Sozial- u.             wirtsch. Berufe; Anlagen ....................      1,000 1/12823   Handelsakademien und Handelsschulen; Anlagen ..      0,900 1/12863   Bundesschülerheime (Berufsbildende); Anlagen ..      0,200 1/13006   Bildende Künste und Ausstellungen; Förderungen       2,500 1/13008   Bildende Künste und Ausstellungen; Aufwendungen      2,000 1/13026   Literatur; Förderungen ........................      9,000 1/14138   Expertengutachten und Auftragsforschung;             Aufwendungen ................................     30,000 1/14168   Forschungseinrichtungen; Aufwendungen .........     10,494 1/14238   Bibliotheken; Aufwendungen ....................      0,500 1/15777   Einrichtungen der Kriegsopfer- und             Heeresversorgung; Krankenversicherung .......      9,200 1/19368   Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen             (zweckgeb. Geb.); Härteausgleich;             Aufwendungen ................................      3,000 1/20006   Bundesministerium für auswärtige             Angelegenheiten; Zentralleitung; Förderungen       4,500 1/50408   Finanzlandesdirektionen; Aufwendungen .........      5,200 1/54847   Sonstige Zahlungsverpflichtungen bzw.             Forderungen; Aufwendungen (Gesetzl.             Verpflichtungen) ............................    165,060 1/60038   Agrar- und forstpol. sowie             wasserwirtschaftliche Unterlagen;             Aufwendungen ................................      9,000 1/60086   Bundesministerium für Land- und             Forstwirtschaft; Sonstige Aufgaben;             Förderungen .................................      3,500 1/60087   Bundesministerium für Land- und             Forstwirtschaft; Sonstige Aufgaben; Intern.             Nahrungsmittelhilfe (Gesetzl.             Verpflichtungen) ............................      5,728 1/60186   Land- und forstwirtschaftliche Kredite;             Förderungen .................................     22,475 1/60206   Agrarische Strukturförderung; Kofinanzierte             Förderungsmaßnahmen (EAGFL-Ausrichtung) .....      1,367 1/60226   Agrarische Strukturförderung; Nationale             Förderungsmaßnahmen .........................     11,101 1/60368   Marktordnungsmaßnahmen; Ersätze für die             Finanzierung von Interventionskäufen ........      3,243 1/60606   Übergangsregelungen; Degressive             Ausgleichszahlungen .........................     81,000 1/60968   Forstwirtschaftliche Bundeslehr- und             Versuchsforste; Aufwendungen ................      0,400 1/64156   Wasserbau (Wasserbautenförderungsgesetz);             Förderungen .................................      0,511 1/64533   Dienststellen der Bundesgebäudeverwaltung             (betr. ähnl. Einr.); Anlagen ................      2,200 1/65276   Technologieförderung gem. ITF-Gesetz;             Förderungen .................................     83,000                                                          -----------                        Summe a (Ausgabeneinsparungen) ...    498,487                                                          ===========   b) Mehreinnahmen 2/12424   Sonstige Einrichtungen für Jugenderziehung;             Erfolgswirksame Einnahmen ...................      6,000 2/15794   Sonstige Einnahmen der Kriegsopfer- und             Heeresversorgung ............................     16,000 2/54187   Bundesvermögen; Kapitalbeteiligung (Erlöse);             Bestandswirksame Einnahmen ..................    527,710 2/54607   Unbewegliches Bundesvermögen; Veräußerungen ...     86,000 2/54625   Unbewegliches Bundesvermögen;             Fruchtgenußentgelt gem.             Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997 ....... 82 998,278 2/65024   Fernmeldebehördliche Tätigkeiten;             Erfolgswirksame Einnahmen ...................    140,000                                                          -----------                               Summe b (Mehreinnahmen) ... 83 773,988                                                          ===========   c) Rücklagenentnahme 2/51267   Kassenverwaltung; Rücklagen; Entnahme aus             besonderer Rücklage (nicht veranschlagt) ....      2,000 <                                                        -----------   d) Rücklagenauflösung 2/51297   Kassenverwaltung; Rücklagen; Auflösung von             Rücklagen ...................................     29,203                                                          -----------                                             Insgesamt ... 84 303,678                                                          =========== Zuletzt aktualisiert am17.10.2018 Gesetzesnummer10005073 DokumentnummerNOR12055896 alte DokumentnummerN3199715968A

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.