Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt, wie genehmigte Budgetüberschreitungen des Bundeshaushalts für das Jahr 1997 finanziert werden sollen. Es legt fest, welche Ausgaben gekürzt, welche Mehreinnahmen erzielt und welche Rücklagen verwendet werden müssen, um die Überschreitungen zu decken.
Was es regelt
- Ausgabeneinsparungen in verschiedenen Bereichen des Bundeshaushalts.
- Erzielung von Mehreinnahmen aus unterschiedlichen Quellen.
- Entnahme und Auflösung von Rücklagen zur Deckung von Budgetüberschreitungen.
- Die Finanzierung von im § 1 genehmigten Überschreitungen.
Wen es betrifft
- Verschiedene Bundesministerien und deren Einrichtungen (z.B. Unterricht, auswärtige Angelegenheiten, Land- und Forstwirtschaft).
- Einrichtungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur, Forschung, Familienbeihilfen und Kriegsopferversorgung.
Eckpunkte
- Die Summe der Ausgabeneinsparungen beträgt 498,487.
- Die Summe der Mehreinnahmen beträgt 83.773,988.
- Es ist eine Rücklagenentnahme von 2,000 vorgesehen.
- Es ist eine Rücklagenauflösung von 29,203 vorgesehen.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel2. Budgetüberschreitungsgesetz 1997
KundmachungsorganBGBl. I Nr. 136/1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
TypBG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 2Paragraph 2
Inkrafttretensdatum30.12.1997
Außerkrafttretensdatum31.12.2018
Abkürzung2. BÜG 1997
Index31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text§ 2.Paragraph 2, Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen: Die Bedeckung der im Paragraph eins, genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen:
a) Ausgabeneinsparungen
1/10758 Bundessportheime und Sporteinrichtungen;
Aufwendungen ................................ 2,472
1/12008 Bundesministerium f. Unterricht u. kulturelle
Angelegenh.; Aufwendungen ................... 21,036
1/12438 Bundesstaatliche Einrichtungen der
Erwachsenenbildung; Aufwendungen ............ 7,000
1/12803 Technische und gewerbliche Lehranstalten;
Anlagen ..................................... 0,900
1/12813 Sozialakad., LA f. Tourismus, Sozial- u.
wirtsch. Berufe; Anlagen .................... 1,000
1/12823 Handelsakademien und Handelsschulen; Anlagen .. 0,900
1/12863 Bundesschülerheime (Berufsbildende); Anlagen .. 0,200
1/13006 Bildende Künste und Ausstellungen; Förderungen 2,500
1/13008 Bildende Künste und Ausstellungen; Aufwendungen 2,000
1/13026 Literatur; Förderungen ........................ 9,000
1/14138 Expertengutachten und Auftragsforschung;
Aufwendungen ................................ 30,000
1/14168 Forschungseinrichtungen; Aufwendungen ......... 10,494
1/14238 Bibliotheken; Aufwendungen .................... 0,500
1/15777 Einrichtungen der Kriegsopfer- und
Heeresversorgung; Krankenversicherung ....... 9,200
1/19368 Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen
(zweckgeb. Geb.); Härteausgleich;
Aufwendungen ................................ 3,000
1/20006 Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten; Zentralleitung; Förderungen 4,500
1/50408 Finanzlandesdirektionen; Aufwendungen ......... 5,200
1/54847 Sonstige Zahlungsverpflichtungen bzw.
Forderungen; Aufwendungen (Gesetzl.
Verpflichtungen) ............................ 165,060
1/60038 Agrar- und forstpol. sowie
wasserwirtschaftliche Unterlagen;
Aufwendungen ................................ 9,000
1/60086 Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft; Sonstige Aufgaben;
Förderungen ................................. 3,500
1/60087 Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft; Sonstige Aufgaben; Intern.
Nahrungsmittelhilfe (Gesetzl.
Verpflichtungen) ............................ 5,728
1/60186 Land- und forstwirtschaftliche Kredite;
Förderungen ................................. 22,475
1/60206 Agrarische Strukturförderung; Kofinanzierte
Förderungsmaßnahmen (EAGFL-Ausrichtung) ..... 1,367
1/60226 Agrarische Strukturförderung; Nationale
Förderungsmaßnahmen ......................... 11,101
1/60368 Marktordnungsmaßnahmen; Ersätze für die
Finanzierung von Interventionskäufen ........ 3,243
1/60606 Übergangsregelungen; Degressive
Ausgleichszahlungen ......................... 81,000
1/60968 Forstwirtschaftliche Bundeslehr- und
Versuchsforste; Aufwendungen ................ 0,400
1/64156 Wasserbau (Wasserbautenförderungsgesetz);
Förderungen ................................. 0,511
1/64533 Dienststellen der Bundesgebäudeverwaltung
(betr. ähnl. Einr.); Anlagen ................ 2,200
1/65276 Technologieförderung gem. ITF-Gesetz;
Förderungen ................................. 83,000
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Summe a (Ausgabeneinsparungen) ... 498,487
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b) Mehreinnahmen
2/12424 Sonstige Einrichtungen für Jugenderziehung;
Erfolgswirksame Einnahmen ................... 6,000
2/15794 Sonstige Einnahmen der Kriegsopfer- und
Heeresversorgung ............................ 16,000
2/54187 Bundesvermögen; Kapitalbeteiligung (Erlöse);
Bestandswirksame Einnahmen .................. 527,710
2/54607 Unbewegliches Bundesvermögen; Veräußerungen ... 86,000
2/54625 Unbewegliches Bundesvermögen;
Fruchtgenußentgelt gem.
Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997 ....... 82 998,278
2/65024 Fernmeldebehördliche Tätigkeiten;
Erfolgswirksame Einnahmen ................... 140,000
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Summe b (Mehreinnahmen) ... 83 773,988
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c) Rücklagenentnahme
2/51267 Kassenverwaltung; Rücklagen; Entnahme aus
besonderer Rücklage (nicht veranschlagt) .... 2,000
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d) Rücklagenauflösung
2/51297 Kassenverwaltung; Rücklagen; Auflösung von
Rücklagen ................................... 29,203
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Insgesamt ... 84 303,678
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Zuletzt aktualisiert am17.10.2018
Gesetzesnummer10005073
DokumentnummerNOR12055896
alte DokumentnummerN3199715968A
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.