Kurz gesagt
Diese Verordnung listet spezifische Waren auf, die unter den österreichischen Zolltarif fallen, und wurde im Jahr 1994 aufgehoben. Sie definiert detailliert verschiedene Kategorien von lebenden Tieren, Fleisch, Pflanzen und Weinen.
Was es regelt
- Spezifische Warenbezeichnungen für den österreichischen Zolltarif.
- Kategorien von lebenden Tieren wie Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel.
- Verschiedene Arten von Fleisch und genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen, frisch, gekühlt oder gefroren.
- Bestimmte lebende Pflanzen, Stecklinge, Pfropfreiser, Blumen, Blüten und Knospen.
- Andere Früchte und zubereitete Fleischprodukte sowie Wein.
Wen es betrifft
- Personen und Unternehmen, die mit dem Import oder Export der gelisteten Waren handeln.
- Behörden, die für die Anwendung des österreichischen Zolltarifs zuständig sind.
Eckpunkte
- Die Verordnung war vom 01.03.1994 bis zum 31.12.1994 in Kraft.
- Sie wurde durch BGBl. Nr. 659/1994 aufgehoben.
- Umfasst detaillierte Unterteilungen für Waren wie Pferde zum Schlachten (0101 19 A) und Schweinefleisch (0302 11 A, B).
- Regelt auch spezifische Zeiträume für frische Blumen (z.B. 0603 10 A vom 1. April bis 31. Mai).
Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel54. IDG-Verordnung KundmachungsorganBGBl. Nr. 185/1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 659/1994Bundesgesetzblatt Nr. 185 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 659 aus 1994, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageAnl. 1Anlage eins Inkrafttretensdatum01.03.1994 Außerkrafttretensdatum31.12.1994 Text Anlage ---------- --------------------------------------------------------------------- Nr./UNr. des österreichischen Warenbezeichnung Zolltarifs --------------------------------------------------------------------- 0101 - - Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend:
- April bis
- Mai B - vom
- Juni bis
- Oktober C - vom
- November bis
- März 0810 - - Andere Früchte, frisch: 20 - Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren 40 - Preiselbeeren, Heidelbeeren und andere Früchte der Gattung Vaccinium: B - andere 90 - andere: B - andere Beeren 1601 00 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Innereien oder anderem Schlachtanfall oder Blut; Nahrungsmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse 1602 - - Fleisch, Innereien oder anderer Schlachtanfall oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht: 10 - homogenisierte Zubereitungen 20 - von Lebern von Tieren aller Art: A - von Tieren der Nummern 0101 bis 0103 B - von Tieren der Nummer 0104