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Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Benachrichtigung von Unternehmen, deren Infrastrukturdaten über eine zentrale Stelle weitergegeben wurden, und ermöglicht diesen Unternehmen, bestimmte Daten über ihre eigenen Infrastrukturen abzurufen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbfrage von Daten aus der Zentralen Informationsstelle für Infrastrukturdaten KundmachungsorganBGBl. II Nr. 339/2016 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 50/2019Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2016, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 50 aus 2019, TypVrömisch fünf §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 7Paragraph 7 Inkrafttretensdatum22.11.2016 Außerkrafttretensdatum21.02.2019 AbkürzungZIS-AbfrageV Index91/01 Fernmeldewesen TextVerständigung der Betroffenen und Abruf von Daten§ 7.Paragraph 7, (1)Absatz eins,Die RTR-GmbH hat die Einmeldeverpflichteten gemäß § 1 ZIS-EinmeldeV, deren Daten gemäß § 6 einem Antragsteller zugänglich gemacht wurden, unverzüglich nach der Zugänglichmachung über die Identität des Antragstellers, über das Abfragegebiet und gegebenenfalls über den Detaillierungsgrad gemäß § 6 Abs. 1, in dem Informationen über Infrastrukturen zugänglich gemacht wurden, zu verständigen.Die RTR-GmbH hat die Einmeldeverpflichteten gemäß Paragraph eins, ZIS-EinmeldeV, deren Daten gemäß Paragraph 6, einem Antragsteller zugänglich gemacht wurden, unverzüglich nach der Zugänglichmachung über die Identität des Antragstellers, über das Abfragegebiet und gegebenenfalls über den Detaillierungsgrad gemäß Paragraph 6, Absatz eins,, in dem Informationen über Infrastrukturen zugänglich gemacht wurden, zu verständigen. (2)Absatz 2,Die RTR-GmbH hat die Verständigung gemäß Abs. 1 an die E-Mail-Adresse zu richten, die im ZIS-Einmelde-Portal bei dem Benutzer hinterlegt ist, der die zugänglich gemachten Informationen eingemeldet hat. Einmeldeverpflichtete gemäß § 1 ZIS-EinmeldeV können der RTR-GmbH abweichende oder zusätzliche E-Mail-Adressen bekannt geben, an die Verständigungen gemäß Abs. 1 gerichtet werden sollen.Die RTR-GmbH hat die Verständigung gemäß Absatz eins, an die E-Mail-Adresse zu richten, die im ZIS-Einmelde-Portal bei dem Benutzer hinterlegt ist, der die zugänglich gemachten Informationen eingemeldet hat. Einmeldeverpflichtete gemäß Paragraph eins, ZIS-EinmeldeV können der RTR-GmbH abweichende oder zusätzliche E-Mail-Adressen bekannt geben, an die Verständigungen gemäß Absatz eins, gerichtet werden sollen. (3)Absatz 3,Einmeldeverpflichtete gemäß § 1 ZIS-EinmeldeV, die keine Abfrageberechtigung gemäß § 2 Abs. 2 erhalten, können bei der RTR-GmbH eine beschränkte Abfrageberechtigung für das ZIS-Abfrage-Portal beantragen, die ausschließlich dazu berechtigt, die gemäß § 6 Abs. 3 den Antragstellern zugänglich gemachten Plandarstellungen der eigenen Infrastrukturen oder Bauvorhaben im „Portable Document Format“ (PDF) abzurufen. § 2 Abs. 3 und Abs. 4 sind anzuwenden. Zugangsberechtigte gemäß diesem Absatz haben sich bei jeder Anmeldung beim ZIS-Abfrage-Portal mittels Bürgerkartenfunktion zu legitimieren. Die RTR-GmbH hat technisch sicherzustellen, dass Zugangsberechtigte gemäß diesem Absatz ausschließlich Zugang zu den im ersten Satz genannten Informationen erhalten. Die RTR-GmbH hat den Abruf von Daten nach diesem Absatz zu protokollieren.Einmeldeverpflichtete gemäß Paragraph eins, ZIS-EinmeldeV, die keine Abfrageberechtigung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, erhalten, können bei der RTR-GmbH eine beschränkte Abfrageberechtigung für das ZIS-Abfrage-Portal beantragen, die ausschließlich dazu berechtigt, die gemäß Paragraph 6, Absatz 3, den Antragstellern zugänglich gemachten Plandarstellungen der eigenen Infrastrukturen oder Bauvorhaben im „Portable Document Format“ (PDF) abzurufen. Paragraph 2, Absatz 3 und Absatz 4, sind anzuwenden. Zugangsberechtigte gemäß diesem Absatz haben sich bei jeder Anmeldung beim ZIS-Abfrage-Portal mittels Bürgerkartenfunktion zu legitimieren. Die RTR-GmbH hat technisch sicherzustellen, dass Zugangsberechtigte gemäß diesem Absatz ausschließlich Zugang zu den im ersten Satz genannten Informationen erhalten. Die RTR-GmbH hat den Abruf von Daten nach diesem Absatz zu protokollieren. (4)Absatz 4,Einmeldeverpflichtete gemäß § 1 ZIS-EinmeldeV, die über eine Abfrageberechtigung gemäß § 2 Abs. 2 verfügen, können durch gemäß § 3 legitimierte Zugangsberechtigte die gemäß § 6 Abs. 3 den Antragstellern zugänglich gemachten Plandarstellungen der eigenen Infrastrukturen oder Bauvorhaben im „Portable Document Format“ (PDF) am ZIS-Abfrage-Portal abrufen.Einmeldeverpflichtete gemäß Paragraph eins, ZIS-EinmeldeV, die über eine Abfrageberechtigung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, verfügen, können durch gemäß Paragraph 3, legitimierte Zugangsberechtigte die gemäß Paragraph 6, Absatz 3, den Antragstellern zugänglich gemachten Plandarstellungen der eigenen Infrastrukturen oder Bauvorhaben im „Portable Document Format“ (PDF) am ZIS-Abfrage-Portal abrufen. Zuletzt aktualisiert am22.02.2019 Gesetzesnummer20009697 DokumentnummerNOR40187753

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.