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Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Benachrichtigung von Unternehmen, deren Infrastrukturdaten über eine zentrale Stelle weitergegeben wurden, und ermöglicht diesen Unternehmen, bestimmte Daten über ihre eigenen Infrastrukturen abzurufen.

Was es regelt

  • Die Benachrichtigung von Einmeldeverpflichteten über die Weitergabe ihrer Daten.
  • Die Art und Weise, wie diese Benachrichtigungen erfolgen müssen (E-Mail).
  • Die Möglichkeit für Einmeldeverpflichtete, eine beschränkte Abfrageberechtigung für das ZIS-Abfrage-Portal zu erhalten.
  • Den Abruf von Plandarstellungen eigener Infrastrukturen oder Bauvorhaben im PDF-Format.

Wen es betrifft

  • Die RTR-GmbH.
  • Einmeldeverpflichtete gemäß § 1 ZIS-EinmeldeV.

Eckpunkte

  • Die RTR-GmbH muss Einmeldeverpflichtete unverzüglich über die Identität des Antragstellers, das Abfragegebiet und den Detaillierungsgrad informieren, wenn deren Daten zugänglich gemacht wurden.
  • Diese Benachrichtigung erfolgt an die im ZIS-Einmelde-Portal hinterlegte E-Mail-Adresse.
  • Einmeldeverpflichtete ohne allgemeine Abfrageberechtigung können eine beschränkte Abfrageberechtigung beantragen, um Plandarstellungen ihrer eigenen Infrastrukturen im PDF-Format abzurufen.
  • Bei jeder Anmeldung zum Abruf von Daten mit beschränkter Berechtigung ist eine Legitimierung mittels Bürgerkartenfunktion erforderlich.
Gesetzestext
Gesetzestext

RIS Dokument KurztitelAbfrage von Daten aus der Zentralen Informationsstelle für Infrastrukturdaten KundmachungsorganBGBl. II Nr. 339/2016 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 50/2019Bundesgesetzblatt Teil 2

§ 1ZIS-Einmelde

V können der RTR-GmbH abweichende oder zusätzliche E-Mail-Adressen bekannt geben, an die Verständigungen gemäß Abs. 1 gerichtet werden sollen.Die RTR-GmbH hat die Verständigung gemäß Absatz eins, an die E-Mail-Adresse zu richten, die im ZIS-Einmelde-Portal bei dem Benutzer hinterlegt ist, der die zugänglich gemachten Informationen eingemeldet hat.

Paragraph eins, ZIS-EinmeldeV können der RTR-GmbH abweichende oder zusätzliche E-Mail-Adressen bekannt geben, an die Verständigungen gemäß Absatz eins, gerichtet werden sollen.

(3)Absatz 3,

§ 1ZIS-Einmelde

V, die keine Abfrageberechtigung gemäß § 2 Abs. 2 erhalten, können bei der RTR-GmbH eine beschränkte Abfrageberechtigung für das ZIS-Abfrage-Portal beantragen, die ausschließlich dazu berechtigt, die gemäß § 6 Abs. 3 den Antragstellern zugänglich gemachten Plandarstellungen der eigenen Infrastrukturen oder Bauvorhaben im „Portable Document Format“ (PDF) abzurufen. § 2 Abs. 3 und Abs. 4 sind anzuwenden. Zugangsberechtigte gemäß diesem Absatz haben sich bei jeder Anmeldung beim ZIS-Abfrage-Portal mittels Bürgerkartenfunktion zu legitimieren. Die RTR-GmbH hat technisch sicherzustellen, dass Zugangsberechtigte gemäß diesem Absatz ausschließlich Zugang zu den im ersten Satz genannten Informationen erhalten. Die RTR-GmbH hat den Abruf von Daten nach diesem Absatz zu protokollieren.

Paragraph eins, ZIS-EinmeldeV, die keine Abfrageberechtigung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, erhalten, können bei der RTR-GmbH eine beschränkte Abfrageberechtigung für das ZIS-Abfrage-Portal beantragen, die ausschließlich dazu berechtigt, die gemäß Paragraph 6, Absatz 3, den Antragstellern zugänglich gemachten Plandarstellungen der eigenen Infrastrukturen oder Bauvorhaben im „Portable Document Format“ (PDF) abzurufen. Paragraph 2, Absatz 3 und Absatz 4, sind anzuwenden. Zugangsberechtigte gemäß diesem Absatz haben sich bei jeder Anmeldung beim ZIS-Abfrage-Portal mittels Bürgerkartenfunktion zu legitimieren. Die RTR-GmbH hat technisch sicherzustellen, dass Zugangsberechtigte gemäß diesem Absatz ausschließlich Zugang zu den im ersten Satz genannten Informationen erhalten. Die RTR-GmbH hat den Abruf von Daten nach diesem Absatz zu protokollieren.

(4)Absatz 4,

§ 1ZIS-Einmelde

V, die über eine Abfrageberechtigung gemäß § 2 Abs. 2 verfügen, können durch gemäß § 3 legitimierte Zugangsberechtigte die gemäß § 6 Abs. 3 den Antragstellern zugänglich gemachten Plandarstellungen der eigenen Infrastrukturen oder Bauvorhaben im „Portable Document Format“ (PDF) am ZIS-Abfrage-Portal abrufen.

Paragraph eins, ZIS-EinmeldeV, die über eine Abfrageberechtigung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, verfügen, können durch gemäß Paragraph 3, legitimierte Zugangsberechtigte die gemäß Paragraph 6, Absatz 3, den Antragstellern zugänglich gemachten Plandarstellungen der eigenen Infrastrukturen oder Bauvorhaben im „Portable Document Format“ (PDF) am ZIS-Abfrage-Portal abrufen. Zuletzt aktualisiert am22.02.2019 Gesetzesnummer20009697 DokumentnummerNOR40187753

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.