Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und Guernsey. Es legt fest, wie diese Einkünfte behandelt werden, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und die Zusammenarbeit bei der Besteuerung zu verbessern.
Was es regelt
- Die Besteuerung von Zinserträgen zwischen Österreich und Guernsey.
- Die vorläufige Anwendung eines Abkommens zur Besteuerung von Zinserträgen.
- Die Verpflichtung beider Seiten, die notwendigen Formalitäten für das Inkrafttreten des Abkommens zu erfüllen.
Wen es betrifft
- Die Republik Österreich.
- Guernsey.
Eckpunkte
- Das Abkommen basiert auf Musterabkommen für die automatische Auskunftserteilung und die Erhebung einer Quellensteuer.
- Es trat am 01.01.2005 in Kraft und war bis zum 31.12.2016 gültig.
- Die vorläufige Anwendung begann am 1. Januar 2005 oder dem Datum der Anwendung der Richtlinie 2003/48/EG.
- Das Abkommen wurde durch einen Briefwechsel zwischen der Republik Österreich und Guernsey geschlossen.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung (Vereinigtes Königreich)
KundmachungsorganBGBl. III Nr. 176/2005 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 7/2018Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 176 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 7 aus 2018,
TypVertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageAnl. 2Anlage 2
Inkrafttretensdatum01.01.2005
Außerkrafttretensdatum31.12.2016
Index39/03 Doppelbesteuerung
TextA. Schreiben der Republik Österreich
Exzellenz,
ich beehre mich, auf die Texte des „Vorgeschlagenen Musterabkommens jeweils zwischen Guernsey, der Isle of Man und Jersey und jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat, der die automatische Auskunftserteilung anwendet“ und des „Vorgeschlagenen Musterabkommens jeweils zwischen Guernsey, der Isle of Man und Jersey und jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat, der in der Übergangszeit eine Quellensteuer erhebt“ Bezug zu nehmen, die das Ergebnis der Verhandlungen mit den Inselbehörden über ein Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen darstellen und den Beratungsergebnissen der hochrangigen Gruppe des Ministerrates der Europäischen Union vom 12. März 2004 als Anlagen I und II beigefügt wurden (Dok. 7408/04 FISC 58).ich beehre mich, auf die Texte des „Vorgeschlagenen Musterabkommens jeweils zwischen Guernsey, der Isle of Man und Jersey und jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat, der die automatische Auskunftserteilung anwendet“ und des „Vorgeschlagenen Musterabkommens jeweils zwischen Guernsey, der Isle of Man und Jersey und jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat, der in der Übergangszeit eine Quellensteuer erhebt“ Bezug zu nehmen, die das Ergebnis der Verhandlungen mit den Inselbehörden über ein Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen darstellen und den Beratungsergebnissen der hochrangigen Gruppe des Ministerrates der Europäischen Union vom 12. März 2004 als Anlagen römisch eins und römisch zwei beigefügt wurden (Dok. 7408/04 FISC 58).
Im Hinblick auf die oben genannten Texte beehre ich mich, Ihnen das „Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen“ in der Fassung von Anlage 1 zu diesem Brief vorzulegen und Ihnen vorzuschlagen, dass sich beide Seiten verpflichten, die in ihren innerstaatlichen Verfassungen vorgesehenen Formalitäten für ein Inkrafttreten dieses Abkommens schnellstmöglich zu erledigen und sich gegenseitig unverzüglich zu notifizieren, wenn diese Formalitäten abgeschlossen sind.
Für die Zeit bis zum Abschluss dieser internen Verfahren und bis zum Inkrafttreten des „Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen“ beehre ich mich, Ihnen folgenden Vorschlag zu unterbreiten: Die Republik Österreich und Guernsey wenden dieses Abkommen vorläufig innerhalb des Rahmens der jeweiligen innerstaatlichen verfassungsrechtlichen Erfordernisse ab dem 1. Januar 2005 oder (wenn dies der spätere Zeitpunkt ist) ab dem Datum der Anwendung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen an. Sofern Ihre Regierung dem Vorstehenden zustimmen kann, beehre ich mich vorzuschlagen, dass dieses Schreiben und Ihre Bestätigung zusammen ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Guernsey bilden.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck unserer ausgezeichnetsten
Hochachtung.
Für die Republik Österreich
Gregor Woschnagg mp.
Geschehen zu Wien am 1. Juni 2004, in dreifacher Ausfertigung.
B. Schreiben von Guernsey
Exzellenz,
ich beehre mich, den Eingang Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:
(Anm.: Es folgt der Text des Schreibens.)Anmerkung, Es folgt der Text des Schreibens.)
Ich darf Ihnen die Zustimmung von Guernsey zum Inhalt Ihres Schreibens bestätigen.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck unserer ausgezeichnetsten
Hochachtung.
Für Guernsey
Laurie Morgan mp.
Geschehen zu St. Peter Port am 19.11.2004, in dreifacher Ausfertigung.
Zuletzt aktualisiert am25.04.2025
Gesetzesnummer20004297
DokumentnummerNOR40069115
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.