Kurz gesagt
Diese Verordnung, die 34. IDG-Verordnung, listet spezifische Waren auf, die unter einen Tarif fallen. Sie war vom 1. September 1993 bis zum 31. Dezember 1994 in Kraft.
Was es regelt
- Lebende Tiere wie Schafe, Ziegen und Fische.
- Fleisch von Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren und Mauleseln, sowie anderes Fleisch und Innereien.
- Frische, gekühlte oder gefrorene Fische.
- Gefrorene Früchte und zubereitete Fruchterzeugnisse wie Konfitüren und Fruchtmus.
Wen es betrifft
- Personen oder Unternehmen, die mit lebenden Schafen und Ziegen handeln, die zum Schlachten bestimmt sind.
- Personen oder Unternehmen, die mit den genannten Fleischsorten, Fischen, gefrorenen Früchten oder Fruchterzeugnissen handeln.
Eckpunkte
- Die Verordnung trat am 01.09.1993 in Kraft und wurde am 31.12.1994 aufgehoben.
- Sie enthält eine detaillierte Liste von Warenbezeichnungen und zugehörigen Tarifnummern.
- Süßwasserfische sind nach Länge (20 cm oder weniger) und Art (Lachsfische, andere) unterschieden.
- Gefrorene Früchte sind nach Art (Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren, etc.) und Zusätzen (Zucker, Süßungsmittel) klassifiziert.
Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel34. IDG-Verordnung KundmachungsorganBGBl. Nr. 643/1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 659/1994Bundesgesetzblatt Nr. 643 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 659 aus 1994, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageAnl. 1Anlage eins Inkrafttretensdatum01.09.1993 Außerkrafttretensdatum31.12.1994 Text Anlage ---------- --------------------------------------------------- TARIF Nr./UNr. Warenbezeichnung --------------------------------------------------- 0104 -- Schafe und Ziegen, lebend: 20 - Ziegen: A - zum Schlachten bestimmt 0204 -- Fleisch von Schafen und Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren: 10 - ganze oder halbe Tierkörper, von Lämmern, frisch oder gekühlt: ex 10 - ganze Tierkörper 0205 00 Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren und Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren: A - ganze oder halbe Tierkörper sowie Tierviertel: 2 - von Eseln, Maultieren und Mauleseln B - anderes: 2 - von Eseln, Maultieren und Mauleseln 0208 -- Anderes Fleisch sowie andere Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall, frisch, gekühlt oder gefroren: 90 - andere: A - von Wild: 1 - von Federwild C - andere 0301 -- Fische, lebend: