Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die spezifischen Verkehrszeichen, die zur Beschränkung von Abmessungen, Gewichten oder Geschwindigkeiten von Fahrzeugen im Straßenverkehr verwendet werden. Es definiert die genaue Bezeichnung und Funktion dieser Zeichen.
Was es regelt
- Verkehrszeichen für Breitenbeschränkungen von Fahrzeugen.
- Verkehrszeichen für Höhenbeschränkungen von Fahrzeugen.
- Verkehrszeichen für Gesamtgewichts- und Achsdruckbeschränkungen von Fahrzeugen.
- Verkehrszeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen und deren Aufhebung.
Wen es betrifft
- Fahrzeughalter und -führer, die am Straßenverkehr teilnehmen.
- Behörden, die für die Anbringung und Wartung von Verkehrszeichen zuständig sind.
Eckpunkte
- Es gibt spezifische Zeichen für "EINFAHRT VERBOTEN FÜR ÜBER ... METER (... FUSS) BREITE FAHRZEUGE" und "EINFAHRT VERBOTEN FÜR ÜBER ... METER (... FUSS) HOHE FAHRZEUGE".
- Zeichen für "EINFAHRT VERBOTEN FÜR FAHRZEUGE MIT ÜBER ... TONNEN GESAMTGEWICHT" können zusätzliche Schilder für besondere Verkehrsregeln oder die Höchstzahl der Fahrzeuge auf einer Brücke haben.
- Das Zeichen "GESCHWINDIGKEITSBESCHRÄNKUNG" kann durch ein rechteckiges Schild mit rotem Rand und Details ergänzt werden.
- Das Zeichen "ENDE DER GESCHWINDIGKEITSBESCHRÄNKUNG" (weißer oder hellgelber Grund mit schrägem Querbalken) zeigt das Ende einer beschränkten Strecke an.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen über den Straßenverkehr - Protokoll über Straßenverkehrszeichen
KundmachungsorganBGBl. Nr. 222/1955Bundesgesetzblatt Nr. 222 aus 1955,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageArt. 32Artikel 32
Inkrafttretensdatum02.02.1957
Außerkrafttretensdatum21.10.1964
TextArtikel 32Die Zeichen [Signale] für Beschränkungen der Abmessungen, Gewichte oder Geschwindigkeiten der Fahrzeuge sind:
a)Litera a
das Zeichen [Signal] „EINFAHRT VERBOTEN FÜR ÜBER ... METER (... FUSS) BREITE FAHRZEUGE” (II, A. 10);das Zeichen [Signal] „EINFAHRT VERBOTEN FÜR ÜBER ... METER (... FUSS) BREITE FAHRZEUGE” (römisch zwei, A. 10);
b)Litera b
das Zeichen [Signal] „EINFAHRT VERBOTEN FÜR ÜBER ... METER (... FUSS) HOHE FAHRZEUGE” (II, A. 11);das Zeichen [Signal] „EINFAHRT VERBOTEN FÜR ÜBER ... METER (... FUSS) HOHE FAHRZEUGE” (römisch zwei, A. 11);
c)Litera c
das Zeichen [Signal] „EINFAHRT VERBOTEN FÜR FAHRZEUGE MIT ÜBER ... TONNEN GESAMTGEWICHT” (II, A. 12); darunter kann zusätzlich ein rechteckiges Schild angebracht werden mit Angaben über besondere Verkehrsregeln oder über die Höchstzahl der Fahrzeuge, die zu gleicher Zeit über eine Brücke fahren dürfen;das Zeichen [Signal] „EINFAHRT VERBOTEN FÜR FAHRZEUGE MIT ÜBER ... TONNEN GESAMTGEWICHT” (römisch zwei, A. 12); darunter kann zusätzlich ein rechteckiges Schild angebracht werden mit Angaben über besondere Verkehrsregeln oder über die Höchstzahl der Fahrzeuge, die zu gleicher Zeit über eine Brücke fahren dürfen;
d)Litera d
das Zeichen [Signal] „EINFAHRT VERBOTEN FÜR FAHRZEUGE MIT ÜBER ... TONNEN ACHSDRUCK” (II, A. 13);das Zeichen [Signal] „EINFAHRT VERBOTEN FÜR FAHRZEUGE MIT ÜBER ... TONNEN ACHSDRUCK” (römisch zwei, A. 13);
e)Litera e
das Zeichen [Signal] „GESCHWINDIGKEITSBESCHRÄNKUNG” (II, A. 14); darunter kann zusätzlich ein rechteckiges Schild mit rotem Rand und Angabe von Einzelheiten über die Geschwindigkeitsbeschränkung angebracht werden;das Zeichen [Signal] „GESCHWINDIGKEITSBESCHRÄNKUNG” (römisch zwei, A. 14); darunter kann zusätzlich ein rechteckiges Schild mit rotem Rand und Angabe von Einzelheiten über die Geschwindigkeitsbeschränkung angebracht werden;
f)Litera f
das Zeichen „ENDE DER GESCHWINDIGKEITSBESCHRÄNKUNG” (II, A. 15) (weißer oder hellgelber Grund mit schwarzem oder dunkelfarbigem schrägem Querbalken) wird verwendet, um das Ende der Strecke anzuzeigen, auf der die Geschwindigkeit beschränkt ist; es kann auf der Rückseite der Tafel Il, A. 14 angebracht werden, selbst wenn es aus diesem Grunde nicht auf dem der Fahrtrichtung entsprechenden Straßenrand steht.das Zeichen „ENDE DER GESCHWINDIGKEITSBESCHRÄNKUNG” (römisch zwei, A. 15) (weißer oder hellgelber Grund mit schwarzem oder dunkelfarbigem schrägem Querbalken) wird verwendet, um das Ende der Strecke anzuzeigen, auf der die Geschwindigkeit beschränkt ist; es kann auf der Rückseite der Tafel römisch eins l, A. 14 angebracht werden, selbst wenn es aus diesem Grunde nicht auf dem der Fahrtrichtung entsprechenden Straßenrand steht.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.