Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Abfallwirtschaft in Österreich und legt deren Ziele und Grundsätze fest, um Mensch und Umwelt zu schützen sowie Ressourcen zu schonen. Es soll sicherstellen, dass Abfälle so behandelt werden, dass sie keine Gefahr für zukünftige Generationen darstellen.
Was es regelt
- Die Minimierung schädlicher Auswirkungen von Abfällen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Umwelt.
- Die Schonung von Rohstoff- und Energiereserven.
- Die Reduzierung des Verbrauchs von Deponievolumen.
- Die Behandlung von Abfällen nach den Grundsätzen der Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung.
Wen es betrifft
- Alle, die mit Abfallwirtschaft zu tun haben.
- Die allgemeine Öffentlichkeit, deren Wohlbefinden und Gesundheit durch Abfälle beeinträchtigt werden könnten.
Eckpunkte
- Die Abfallwirtschaft muss darauf abzielen, schädliche Einwirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen so gering wie möglich zu halten.
- Rohstoff- und Energiereserven sollen geschont werden.
- Der Verbrauch von Deponievolumen ist so gering wie möglich zu halten.
- Abfälle, die nicht verwertbar sind, müssen durch biologische, thermische oder chemisch-physikalische Verfahren behandelt werden.
Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbfallwirtschaftsgesetz KundmachungsorganBGBl. Nr. 325/1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 155/1994Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1990, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1994, TypBG §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageArt. 1 § 1Artikel eins, Paragraph eins Inkrafttretensdatum05.03.1994 Außerkrafttretensdatum20.08.1996 AbkürzungAWG Index83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz TextArtikel IArtikel römisch einsI. ABSCHNITTAllgemeine BestimmungenZiele und Grundsätze der Abfallwirtschaft§ 1.Paragraph eins,