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Kurz gesagt

Dieses Gesetz überträgt den Österreichischen Bundesbahnen die Planung und Durchführung spezifischer Eisenbahninfrastrukturvorhaben. Es legt ein Kostenvolumen für diese Projekte fest und listet die betroffenen Achsen und Streckenbereiche auf.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel4. ÖBB-Übertragungs-Verordnung KundmachungsorganBGBl. II Nr. 339/1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 138/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2003, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 3Paragraph 3 Inkrafttretensdatum01.01.2002 Außerkrafttretensdatum31.12.2004 Text § 3. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) von insgesamt 50,124 Millionen Euro auf Preisbasis 1. Jänner 1997, im folgenden gegliedert nach Achsen bzw. Streckenbereichen, ausgewiesen ist: Paragraph 3, Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) von insgesamt 50,124 Millionen Euro auf Preisbasis 1. Jänner 1997, im folgenden gegliedert nach Achsen bzw. Streckenbereichen, ausgewiesen ist: Brennerachse Bf. Matrei; Betriebsfernsteuerzentrale Bf. Wörgl; Betriebsfernsteuerzentrale, Fernbedienung der Bahnhöfe Kirchbichl und Kundl Donauachse Bf. Schwanenstadt; Bahnhofsumbau, Restarbeiten Pontebbana-Achse Bf. Mödling; Bahnsteigzugang Pyhrn/Schober-Achse Bf. Pregarten; Bahnhofsumbau Tauernachse Abzweigung Gummern 2; Einbau von Weichenverbindungen Angertal-Kralbach; zweigleisiger Ausbau, Restarbeiten Block Ledenitzen 1; Errichtung einer Blockstelle Salzburg-Bischofshofen; Telekom-Streckenkabel, Adaptierung Restliche Strecken Friedberg-Fehring; Finalisierungsarbeiten ZLB Vorhaben und Programme mit Netzbezug Bahnsteigkonzept (Ergänzung 1997) Diverse Vorhaben Telekom EK- und Blockpostenrationalisierung (Ergänzung 1997) Elektrische Weichenheizungen (Ergänzung 1997) Energieoptimierungsanlagen (Ergänzung 1997) Gasanlagen (Ergänzung 1997) Gleisbrückenwaagen (Ergänzung 1997) Infrastrukturmaßnahmen für die Verbesserung des Nahverkehrs Ladegleise und -rampen, Freiladeanlagen Cargo (Ergänzung 1997) Licht- und Kraftanlagen (Ergänzung 1997) Maßnahmen zur Beseitigung der EK-Funkeinschaltung Motorturmwagen-Schuppen, Adaptierung Nicht planbare Sofortmaßnahmen Reinvestition Brückenbau (Ergänzung 1997) Reinvestition Eisenbahnkreuzungen (Ergänzung 1997) Reinvestition Fahrleitung (Ergänzung 1997) Reinvestition Fahrweg (Ergänzung 1997) Reinvestition Hochbau (Ergänzung 1997) Sonstige Erfordernisse für Fahrleitung, Unterwerke, Licht und Kraft (Ergänzung 1997) Unterwerksumspanner, Erneuerung (Ergänzung 1997) Zugvorheizanlagen (Ergänzung 1997)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.