Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Verwendung und Gestaltung von Verkehrszeichen für Vorrangstraßen, insbesondere die Zeichen für den Anfang und das Ende einer Vorrangstraße.
Was es regelt
- Die Kennzeichnung des Beginns einer Vorrangstraße.
- Die Kennzeichnung des Endes einer Vorrangstraße.
- Die Möglichkeit, auf Vorrangstraßen Zeichen zu wiederholen.
- Die Gestaltung und Maße der entsprechenden Verkehrszeichen.
Wen es betrifft
- Verkehrsteilnehmer, die auf Vorrangstraßen fahren.
- Behörden oder Stellen, die für die Aufstellung von Verkehrszeichen zuständig sind.
Eckpunkte
- Das Zeichen „VORRANGSTRASSE” (III, A. 8) kennzeichnet den Anfang einer Vorrangstraße und kann wiederholt werden.
- Das Zeichen „ENDE DES VORRANGES” (III, A. 9) zeigt das Ende einer Vorrangstraße an.
- Bei Annäherung an das Ende einer Vorrangstraße kann das Zeichen III, A. 9 mit einem zusätzlichen Schild verwendet werden, das die Entfernung angibt.
- Die Zeichen sind quadratisch mit einer Ecke nach unten, haben einen gelben Grund und einen weißen Rand mit schwarzer oder dunkler Einfassung. Die Quadratseiten messen im Normalformat mindestens 0,60 m, im Kleinformat mindestens 0,40 m und bei Wiederholungszeichen in Ortschaften mindestens 0,25 m.
Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen über den Straßenverkehr - Protokoll über Straßenverkehrszeichen KundmachungsorganBGBl. Nr. 222/1955 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 52/1969Bundesgesetzblatt Nr. 222 aus 1955, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1969, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageArt. 41Artikel 41 Inkrafttretensdatum22.10.1964 TextArtikel 411.Ziffer eins Das Zeichen [Signal] „VORRANGSTRASSE” (III, A. 8) kann verwendet werden, um den Anfang einer Vorrangstraße zu bezeichnen.Das Zeichen [Signal] „VORRANGSTRASSE” (römisch drei, A. 8) kann verwendet werden, um den Anfang einer Vorrangstraße zu bezeichnen. 2.Ziffer 2 Es kann auf solchen Straßen wiederholt werden. 3.Ziffer 3 Das Zeichen [Signal] „ENDE DES VORRANGES” (III, A. 9) wird verwendet, um das Ende einer Vorrangstraße anzuzeigen, wenn an ihrem Anfang das Zeichen [Signal] III, A. 8 aufgestellt ist.Das Zeichen [Signal] „ENDE DES VORRANGES” (römisch drei, A. 9) wird verwendet, um das Ende einer Vorrangstraße anzuzeigen, wenn an ihrem Anfang das Zeichen [Signal] römisch drei, A. 8 aufgestellt ist. 4.Ziffer 4 Dieses Zeichen [Signal] kann auch verwendet werden, um anzuzeigen, daß man sich dem Ende einer Vorrangstraße nähert. In diesem Fall muß, wie in Abbildung III, A. 9a dargestellt, darunter zusätzlich ein rechteckiges Schild angebracht werden mit dem Hinweis, in welcher Entfernung der Vorrang der Straße aufhört.Dieses Zeichen [Signal] kann auch verwendet werden, um anzuzeigen, daß man sich dem Ende einer Vorrangstraße nähert. In diesem Fall muß, wie in Abbildung römisch drei, A. 9a dargestellt, darunter zusätzlich ein rechteckiges Schild angebracht werden mit dem Hinweis, in welcher Entfernung der Vorrang der Straße aufhört. 5.Ziffer 5 Die Tafeln der in diesem Artikel vorgesehenen Zeichen [Signale] sind quadratisch mit einer Ecke nach unten. 6.Ziffer 6 Die Quadratseiten messen beim Zeichen [Signal] im Normalformat wenigstens 0,60 m, im Kleinformat mindestens 0,40 m. Sie messen wenigstens 0,25 m bei den Wiederholungszeichen [Wiederholungssignalen] in Ortschaften. 7.Ziffer 7 Der Grund des Zeichens [Signals] ist gelb, der Rand weiß mit schwarzer oder dunkler Einfassung. Beim Zeichen [Signal] III, A. 9 ist der Querbalken schwarz oder dunkelfarbig.Der Grund des Zeichens [Signals] ist gelb, der Rand weiß mit schwarzer oder dunkler Einfassung. Beim Zeichen [Signal] römisch drei, A. 9 ist der Querbalken schwarz oder dunkelfarbig. 8.Ziffer 8 Diese Tafeln müssen auf dem der Fahrtrichtung entsprechenden Fahrbahnrand aufgestellt und dem Verkehr zugewendet sein. Sie können auf der anderen Seite der Straße wiederholt werden.