RIS Dokument KurztitelAbkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Polen) KundmachungsorganBGBl. Nr. 434/1973Bundesgesetzblatt Nr. 434 aus 1973, TypVertrag – Polen §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 0Paragraph 0 Inkrafttretensdatum25.07.1973 Unterzeichnungsdatum14.06.1972 Index79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) LangtitelABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft StF: BGBl. Nr. 434/1973 (NR: GP XIII RV 620 AB 713 S.
- BR: S. 321.) SprachenDeutsch, Polnisch Sonstige TextteileNachdem das am
- Juni 1972 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft samt Anhang, welches Vertragswerk also lautet: .... die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Vertragswerk für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, am
- Juni 1973 RatifikationstextDie Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Vertragswerk sind am
- Juni 1973 ausgetauscht worden; das Vertragswerk ist daher gemäß Art. 21 des Abkommens am
- Juli 1973 in Kraft getreten.Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Vertragswerk sind am
- Juni 1973 ausgetauscht worden; das Vertragswerk ist daher gemäß Artikel 21, des Abkommens am
- Juli 1973 in Kraft getreten. Präambel/PromulgationsklauselDer Bundespräsident der Republik Österreich und der Staatsrat der Volksrepublik Polen haben, vom Wunsche geleitet, die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern zu entwickeln, um auf diese Art zur weiteren Festigung des gegenseitigen Verständnisses und der freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem österreichischen und dem polnischen Volk beizutragen, beschlossen, zu diesem Zweck folgendes Abkommen abzuschließen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt: (Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten) die folgendes vereinbart haben: Schlagwortee-rk3 Zuletzt aktualisiert am28.02.2019 Gesetzesnummer10009353 DokumentnummerNOR11009544 alte DokumentnummerN7197313763T