Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union (EU), EURATOM und ihren Mitgliedstaaten sowie Armenien, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu fördern und ein unternehmensfreundlicheres Umfeld zu schaffen. Es zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die industrielle Modernisierung zu unterstützen.
Was es regelt
- Die Umsetzung von Strategien zur Förderung von KMU, basierend auf dem „Small Business Act“ für Europa.
- Die Schaffung besserer Rahmenbedingungen durch Informations- und Best-Practice-Austausch, einschließlich Management des Strukturwandels sowie Umwelt- und Energiefragen.
- Die Vereinfachung und Rationalisierung von Regelungen und Regelungspraktiken.
- Die Förderung einer Innovationspolitik, unter anderem durch den Austausch über die kommerzielle Nutzung von Forschungsergebnissen und den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten.
Wen es betrifft
- Unternehmen aus der Europäischen Union und der Republik Armenien, insbesondere KMU, Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe.
- Die Behörden der Europäischen Union und der Republik Armenien.
Eckpunkte
- Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf die Grundsätze des „Small Business Act“ für Europa.
- Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Kleinstunternehmen und Handwerksbetrieben.
- Die Zusammenarbeit umfasst den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren in Bereichen wie Energieeffizienz und sauberere Produktion.
- Es wird die Einrichtung einer Exportförderung in der Republik Armenien unterstützt.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
KundmachungsorganBGBl. III Nr. 212/2023Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023,
TypVertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageArt. 58Artikel 58
Inkrafttretensdatum01.03.2021
Index59/04 EU – EWR
TextARTIKEL 58Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um
a)Litera a
Strategien zur Förderung von KMU umzusetzen, die auf den Grundsätzen des „Small Business Act“ für Europa beruhen, und die Umsetzung durch regelmäßige Berichterstattung und regelmäßigen Dialog zu verfolgen. Ein Schwerpunkt dieser Zusammenarbeit werden auch Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe sein, die für die Wirtschaft sowohl der Europäischen Union als auch der Republik Armenien von größter Bedeutung sind,
b)Litera b
durch Austausch von Informationen und bewährten Verfahren bessere Rahmenbedingungen zu schaffen und dadurch einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten. Diese Zusammenarbeit wird das Management des Strukturwandels (Umstrukturierung) sowie Umwelt- und Energiefragen wie Energieeffizienz und sauberere Produktion umfassen,
c)Litera c
die Regelungen und die Regelungspraxis unter besonderer Berücksichtigung des Austauschs bewährter Verfahren auf dem Gebiet der Regelungstechniken, einschließlich der Grundsätze der Europäischen Union, zu vereinfachen und zu rationalisieren,
d)Litera d
durch Austausch von Informationen und bewährten Verfahren auf dem Gebiet der kommerziellen Nutzung der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung (einschließlich der Förderinstrumente für die Gründung technologiegestützter Unternehmen), der Clusterbildung und des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten die Entwicklung einer Innovationspolitik zu fördern,
e)Litera e
mehr Kontakte zwischen Unternehmen aus der Europäischen Union und Unternehmen aus der Republik Armenien sowie zwischen diesen Unternehmen und den Behörden der Europäischen Union und der Republik Armenien zu fördern,
f)Litera f
die Einrichtung einer Exportförderung in der Republik Armenien zu unterstützen,
g)Litera g
ein unternehmensfreundlicheres Umfeld zu fördern und so das Wachstumspotenzial und die Investitionschancen zu steigern, und
h)Litera h
die Modernisierung und Umstrukturierung der Industrie in der Europäischen Union und in der Republik Armenien in bestimmten Sektoren zu erleichtern.
SchlagworteUmweltfrage
Zuletzt aktualisiert am01.02.2024
Gesetzesnummer20012514
DokumentnummerNOR40259811
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.