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Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Verwendung und Gestaltung von Verkehrszeichen für Vorrangstraßen. Es legt fest, wie der Beginn und das Ende einer Vorrangstraße gekennzeichnet werden müssen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen über den Straßenverkehr - Protokoll über Straßenverkehrszeichen KundmachungsorganBGBl. Nr. 222/1955Bundesgesetzblatt Nr. 222 aus 1955, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageArt. 41Artikel 41 Inkrafttretensdatum02.02.1957 Außerkrafttretensdatum21.10.1964 TextArtikel 411.Ziffer eins Das Zeichen [Signal] „VORRANGSTRASSE” (III, A. 8) kann verwendet werden, um den Anfang einer Vorrangstraße zu bezeichnen.Das Zeichen [Signal] „VORRANGSTRASSE” (römisch drei, A. 8) kann verwendet werden, um den Anfang einer Vorrangstraße zu bezeichnen. 2.Ziffer 2 Es kann auf solchen Straßen wiederholt werden. 3.Ziffer 3 Das Zeichen [Signal] „ENDE DES VORRANGES” (III, A. 9) wird verwendet, um das Ende einer Vorrangstraße anzuzeigen, wenn an ihrem Anfang das Zeichen [Signal] III, A. 8 aufgestellt ist.Das Zeichen [Signal] „ENDE DES VORRANGES” (römisch drei, A. 9) wird verwendet, um das Ende einer Vorrangstraße anzuzeigen, wenn an ihrem Anfang das Zeichen [Signal] römisch drei, A. 8 aufgestellt ist. 4.Ziffer 4 Dieses Zeichen [Signal] kann auch verwendet werden, um anzuzeigen, daß man sich dem Ende einer Vorrangstraße nähert. In diesem Fall muß, wie in Abbildung III, A. 9a dargestellt, darunter zusätzlich ein rechteckiges Schild angebracht werden mit dem Hinweis, in welcher Entfernung der Vorrang der Straße aufhört.Dieses Zeichen [Signal] kann auch verwendet werden, um anzuzeigen, daß man sich dem Ende einer Vorrangstraße nähert. In diesem Fall muß, wie in Abbildung römisch drei, A. 9a dargestellt, darunter zusätzlich ein rechteckiges Schild angebracht werden mit dem Hinweis, in welcher Entfernung der Vorrang der Straße aufhört. 5.Ziffer 5 Die Tafeln der in diesem Artikel vorgesehenen Zeichen [Signale] sind quadratisch mit einer Ecke nach unten. 6.Ziffer 6 Die Quadratseiten messen beim Zeichen [Signal] im Normalformat wenigstens 0,60 m, im Kleinformat mindestens 0,40 m. Sie messen wenigstens 0,25 m bei den Wiederholungszeichen [Wiederholungssignalen] in Ortschaften. 7.Ziffer 7 Der Grund des Zeichens [Signals] ist gelb, der Rand weiß mit schwarzer Einfassung. Beim Zeichen [Signal] III, A. 9 ist der Querbalken schwarz oder dunkelfarbig.Der Grund des Zeichens [Signals] ist gelb, der Rand weiß mit schwarzer Einfassung. Beim Zeichen [Signal] römisch drei, A. 9 ist der Querbalken schwarz oder dunkelfarbig. 8.Ziffer 8 Diese Tafeln müssen auf dem der Fahrtrichtung entsprechenden Fahrbahnrand aufgestellt und dem Verkehr zugewendet sein. Sie können auf der anderen Seite der Straße wiederholt werden.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.