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Kurz gesagt

Dieses Abkommen regelt die soziale Sicherheit zwischen Australien und Österreich und legt fest, welche Gesetze und Leistungen in beiden Ländern davon betroffen sind. Es trat am 1. März 2017 in Kraft.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Australien) KundmachungsorganBGBl. III Nr. 22/2017Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 22 aus 2017, TypVertrag – Australien §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageArt. 2Artikel 2 Inkrafttretensdatum01.03.2017 Index69/03 Soziale Sicherheit TextArtikel 2Sachlicher Geltungsbereich(1)Absatz eins,Ungeachtet des Absatzes 2 bezieht sich dieses Abkommen: a)Litera a in Bezug auf Australien: i)Litera i auf die Gesetze, die das Recht über soziale Sicherheit bilden, soweit das Recht die folgenden Leistungen vorsieht, auf diese anzuwenden ist oder diese berührt: A)A Alterspensionen, B)B Erwerbsunfähigkeitspensionen, C)C Pflegezahlungen, D)D an verwitwete Personen zu zahlende Leistungen, und E)E Vollwaisenpensionen; ii)Sub-Litera, i, i nur in Bezug auf Abschnitt II auf das Recht über die Zusatzpension: Superannuation Guarantee (Administration) Act 1992, Superannuation Guarantee Charge Act 1992 und Superannuation Guarantee (Administration) Regulations, unter der Voraussetzung, dass dieses Abkommen die Anwendung dieses Rechts nicht erweitert; undnur in Bezug auf Abschnitt römisch zwei auf das Recht über die Zusatzpension: Superannuation Guarantee (Administration) Act 1992, Superannuation Guarantee Charge Act 1992 und Superannuation Guarantee (Administration) Regulations, unter der Voraussetzung, dass dieses Abkommen die Anwendung dieses Rechts nicht erweitert; und b)Litera b in Bezug auf Österreich: i)Litera i auf die Rechtsvorschriften über die Pensionsversicherung mit Ausnahme der Sonderversicherung für das Notariat; und ii)Sub-Litera, i, i nur hinsichtlich des Abschnitts II auf die Rechtsvorschriften über die Kranken- und Unfallversicherung.nur hinsichtlich des Abschnitts römisch zwei auf die Rechtsvorschriften über die Kranken- und Unfallversicherung. (2)Absatz 2,Soweit Absatz 3 nichts anderes bestimmt, findet dieses Abkommen auch auf Rechtsvorschriften Anwendung, die die im Absatz 1 bezeichneten Rechtsvorschriften aufheben, ersetzen, ändern, ergänzen oder zusammenfassen. (3)Absatz 3,Ungeachtet des Absatzes 1 umfassen die australischen Rechtsvorschriften keine zwischen Australien und dritten Vertragsstaaten abgeschlossen Verträge oder anderen internationalen Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit. SchlagworteKrankenversicherung Zuletzt aktualisiert am10.02.2025 Gesetzesnummer20009817 DokumentnummerNOR40191354

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.