Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern und den Handel mit forstwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten sowie Armenien. Es zielt darauf ab, die Erhaltung der Wälder zu gewährleisten und den Handel mit nachhaltig gewonnenen Holzprodukten zu fördern.
Was es regelt
- Die Förderung des Handels mit forstwirtschaftlichen Erzeugnissen aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern.
- Den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit bei Maßnahmen zur Förderung des Verbrauchs von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern.
- Maßnahmen zur Erhaltung von Waldflächen und zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags.
- Die Zusammenarbeit zur Verbesserung der Forstpolitik und zur Verhinderung des Handels mit illegal geschlagenem Holz.
Wen es betrifft
- Die Vertragsparteien: die EU, EURATOM und ihre Mitgliedstaaten sowie Armenien.
- Akteure im Bereich der Forstwirtschaft und des Handels mit Holzprodukten.
Eckpunkte
- Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung der Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern an.
- Sie fördern den Handel mit forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, die aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen und legal gewonnen wurden.
- Es werden Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels ergriffen.
- Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Aufnahme geeigneter Holzarten in die CITES-Anhänge zu fördern.
Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien KundmachungsorganBGBl. III Nr. 212/2023Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023, TypVertrag – Multilateral §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageArt. 278Artikel 278 Inkrafttretensdatum01.03.2021 Index59/04 EU – EWR TextARTIKEL 278Nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern und Handel mit forstwirtschaftlichen Erzeugnissen