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Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern und den Handel mit forstwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten sowie Armenien. Es zielt darauf ab, die Erhaltung der Wälder zu gewährleisten und den Handel mit nachhaltig gewonnenen Holzprodukten zu fördern.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien KundmachungsorganBGBl. III Nr. 212/2023Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023, TypVertrag – Multilateral §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageArt. 278Artikel 278 Inkrafttretensdatum01.03.2021 Index59/04 EU – EWR TextARTIKEL 278Nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern und Handel mit forstwirtschaftlichen Erzeugnissen(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien erkennen an, welche Bedeutung der Gewährleistung der Erhaltung und der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder und dem Beitrag der Wälder zu den wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zielen der Vertragsparteien zukommt. (2)Absatz 2,Zu diesem Zweck a)Litera a fördern die Vertragsparteien den Handel mit forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, die aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen und unter Beachtung der internen Rechtsvorschriften des Landes des Holzeinschlags gewonnen wurden, b)Litera b tauschen die Vertragsparteien Informationen über Maßnahmen zur Förderung des Verbrauchs von Holz und Holzerzeugnissen aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern aus und arbeiten gegebenenfalls bei der Entwicklung derartiger Maßnahmen zusammen, c)Litera c nehmen die Vertragsparteien Maßnahmen zur Erhaltung von Waldflächen und zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels an, gegebenenfalls einschließlich im Hinblick auf Drittländer, d)Litera d tauschen die Vertragsparteien Informationen über Maßnahmen zur Verbesserung der Politikgestaltung im Forstsektor aus und arbeiten gegebenenfalls zusammen, um eine größtmögliche Wirkung ihrer jeweiligen Strategien für den Ausschluss illegal geschlagenen Holzes und daraus hergestellter Holzerzeugnisse vom Handel zu erzielen und deren gegenseitige Unterstützung zu gewährleisten, e)Litera e fördern die Vertragsparteien die Aufnahme von Holzarten in die CITES-Anhänge, die die für die Aufnahme vereinbarten CITES-Kriterien erfüllen, und f)Litera f arbeiten die Vertragsparteien auf regionaler und globaler Ebene zusammen, um die Erhaltung der Waldflächen und die nachhaltige Nutzung aller Arten von Wäldern zu fördern, unter Nutzung von Zertifizierungen, welche die verantwortungsvolle Bewirtschaftung von Wäldern fördern. Zuletzt aktualisiert am01.02.2024 Gesetzesnummer20012514 DokumentnummerNOR40260029

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.