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Kurz gesagt

Dieses Gesetz ist ein Abkommen zwischen Österreich und Norwegen zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses durch Zusammenarbeit und Austausch in Kultur, Wissenschaft und Erziehung.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

RIS Dokument KurztitelAbkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Norwegen) KundmachungsorganBGBl. Nr. 131/1973Bundesgesetzblatt Nr. 131 aus 1973, TypVertrag – Norwegen §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 0Paragraph 0 Inkrafttretensdatum03.04.1973 Unterzeichnungsdatum24.02.1972 Index79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) LangtitelAbkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung StF: BGBl. Nr. 131/1973 (NR: GP XIII RV 378 AB 508 S.

  1. BR: S. 315.) SprachenDeutsch, Norwegisch Sonstige TextteileNachdem das am
  2. Feber 1972 in Oslo unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung, welches also lautet: .... die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Unterricht und Kunst, vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, am
  3. Dezember 1972 RatifikationstextDie Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Abkommen wurden am
  4. Feber 1973 ausgetauscht; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Art. 4 am
  5. April 1973 in Kraft.Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Abkommen wurden am
  6. Feber 1973 ausgetauscht; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Artikel 4, am
  7. April 1973 in Kraft. Präambel/PromulgationsklauselDie Regierung der Republik Österreich und die Regierung des Königreiches Norwegen haben, vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zu schließen, um das gegenseitige Verständnis zwischen den beiden Völkern durch Zusammenarbeit und Austausch auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung zu fördern, folgendes vereinbart: Schlagwortee-rk3 Zuletzt aktualisiert am28.02.2019 Gesetzesnummer10009351 DokumentnummerNOR11009542 alte DokumentnummerN7197313758T

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.